Das Kabinett hat heute auf Vorschlag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur beschlossen, beim Landtag eine Verlängerung der Fristen hinsichtlich des Abschlusses der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen für 2011 bis 2015 zu beantragen. Eine solche Fristverlängerung ist nach * 15 Abs. 6 des Landeshochschulgesetzes möglich.
Das Landeshochschulgesetz regelt, dass die Hochschulen spätestens drei Monate nach Zustimmung des Landtages zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Zielvereinbarungen abschließen.
Die Universität Rostock steht als Zentrum der Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden Jahren vor sehr weitreichenden qualitativen und quantitativen Änderungen. Zu diesem umfassenden Aufgabenbereich sind für die Zielvereinbarung des Landes mit der Universität Rostock noch weitere Abstimmungen notwendig.
Nach derzeitigem Stand geht das Bildungsministerium davon aus, dass die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen bis zum Jahresende 2010 unterschriftsreif sind und dem Landtag mit Beginn des Jahres 2011 zur Zustimmung vorgelegt werden können.