Europäischer Gerichtshof lässt der Politik die
Aufgabe, über zukünftige europäische Fördermodelle zu entscheiden
In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg am heutigen Dienstag die Zulässigkeit nationaler
Fördersysteme für erneuerbare Energien bestätigt. Dazu erklärt der
stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Dr.
Michael Fuchs:
„Wir sind sehr erleichtert darüber, dass uns der Europäische
Gerichtshof keine Hals-über-Kopf-Europäisierung der
Erneuerbaren-Förderung aufzwingt. Letztlich wurde unsere Auffassung
bestätigt, dass nationale Fördersysteme möglich sein müssen, um den
Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Wir sind leider in
der Europäischen Union noch nicht so weit, dass wir ein
harmonisiertes europäisches Fördermodell starten könnten. Diesen
politischen Realitäten trägt der Gerichtshof Rechnung.
Umso mehr ist Deutschland gefordert, sich mit voller Kraft für
eine Europäisierung der Förderung einzusetzen. Denn eines ist klar:
Unsere sehr ehrgeizigen langfristigen Ausbauziele für erneuerbare
Energien lassen sich nur dann realisieren, wenn unsere Partner in der
EU mitmachen und wenn wir europaweit die besten Standorte für
erneuerbare Energien nutzen können. Bei einer rein nationalen
Strategie schießen uns die Kosten durch die Decke.
In Deutschland werden wir bald an einen Punkt kommen, wo wir
Windräder und Solaranlagen in großem Stil abschalten müssen, weil das
Angebot einfach weit über der Nachfrage liegt, beispielsweise an
einem sonnig-windigen Pfingstmontag. Und wir werden Situationen
haben, in denen weder Wind noch Sonne zur Verfügung stehen und wir
froh sind über jedes Kohle- oder Gaskraftwerk. Es liegt auf der Hand,
dass ein funktionierender europäischer Binnenmarkt mehr an
fluktuierender Energie aushält als ein nationaler Markt.“
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