Die SPD fordert, die Stromsteuer zu senken und das 
zusätzliche Mehrwertsteueraufkommen, das sich aus der steigenden 
Umlage für die erneuerbaren Energien ergibt, an die Stromverbraucher 
zurückzugeben. Auf diese Weise sollen die Stromverbraucher entlastet 
werden. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs:
   „Die Vorschläge der SPD können allenfalls die schlimmsten 
Symptome, nicht aber die Ursachen für die steigenden Strompreise 
bekämpfen. Damit kommt der „Patient Strompreis“ nicht aus der 
Intensivstation und der dringend notwendige Reformdruck auf das 
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lässt nach! Nicht Strom- und 
Mehrwertsteuer sind die Hauptkostentreiber, sondern die Förderung der
erneuerbaren Energien. Solange jeder Anlagenbetreiber für 20 Jahre 
eine feste Einspeisevergütung erhält, auch wenn niemand seinen Strom 
braucht, wird sich daran nichts ändern.
   Bundesumweltminister Altmaier hat Recht, wenn er mit seinen 
Vorschlägen die Erzeuger erneuerbaren Stroms mit in die finanzielle 
Verantwortung nehmen will. Nur so lässt sich das Problem an der 
Wurzel packen. Das EEG ist mittlerweile zu einer Gelddruckmaschine 
geworden. Laut Bundesumweltministerium belaufen sich allein die 
zugesagten Einspeisevergütungen bis 2020 auf 150 bis 170 Milliarden 
Euro. Zum Vergleich: Für Bildung und Forschung sind im diesjährigen 
Haushalt 13, 7 Milliarden Euro vorgesehen. Ein besonders krasses 
Beispiel ist die Solarförderung. Rund 50 Prozent der EEG-Förderung 
gehen auf ihr Konto. Erzeugt werden damit im „Sonnenland“ Deutschland
gerade einmal 5 Prozent des Strombedarfs, und das in völlig 
ungesicherter Form.
   Die von Bundesumweltminister Altmaier gemachten Vorschläge allein 
werden aber nicht ausreichen, um die Kosten wirksam zu begrenzen. Sie
berücksichtigen zudem nicht die Auswirkungen der Kosten des 
Netzausbaus auf die Strompreise. Die Vorschläge sollten deshalb um 
folgende Maßnahmen ergänzt werden:
   – Jede EEG-Anlage wird verpflichtet werden, mindesten 10 Prozent 
     des Stroms als gesicherte Leistung einzuspeisen. Der Prozentsatz
     steigt mit jedem Jahr an.
   – Die EEG-Vergütung fließt erst dann, wenn die Anlage an das Netz 
     angeschlossen wird. So entstehen Anreize, Anlagen- und 
     Netzausbau besser miteinander zu synchronisieren.
   – Die Ausnahmen für die Industrie dürfen nur für die Unternehmen 
     begrenzt werden, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
     Im Unterschied zu den Einschnitten beim EEG, führt diese 
     Maßnahme nicht zu einer Senkung der EEG-Kosten insgesamt, 
     sondern lediglich zu einer Umverteilung. Die 
     volkswirtschaftlichen Belastungen der EEG-Förderung sinken um 
     keinen Cent. Im Gegenteil: Das bei der EEG-Umlage eingesparte 
     Geld schlägt sich in höheren Dienstleistungs- und Produktpreisen
     nieder und landet so wieder beim Verbraucher.
   Es ist das Verdienst von Bundesumweltminister Altmaier, mit seinen
Vorschlägen erste Schritte in Richtung einer kausalen Behandlung des 
„Strompreis-Patienten“ gemacht zu haben. Weitere werden folgen 
müssen.“
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