Fuchs: Kosten der Stromerzeugung senken und nicht umverteilen

Die SPD fordert, die Stromsteuer zu senken und das
zusätzliche Mehrwertsteueraufkommen, das sich aus der steigenden
Umlage für die erneuerbaren Energien ergibt, an die Stromverbraucher
zurückzugeben. Auf diese Weise sollen die Stromverbraucher entlastet
werden. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs:

„Die Vorschläge der SPD können allenfalls die schlimmsten
Symptome, nicht aber die Ursachen für die steigenden Strompreise
bekämpfen. Damit kommt der „Patient Strompreis“ nicht aus der
Intensivstation und der dringend notwendige Reformdruck auf das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lässt nach! Nicht Strom- und
Mehrwertsteuer sind die Hauptkostentreiber, sondern die Förderung der
erneuerbaren Energien. Solange jeder Anlagenbetreiber für 20 Jahre
eine feste Einspeisevergütung erhält, auch wenn niemand seinen Strom
braucht, wird sich daran nichts ändern.

Bundesumweltminister Altmaier hat Recht, wenn er mit seinen
Vorschlägen die Erzeuger erneuerbaren Stroms mit in die finanzielle
Verantwortung nehmen will. Nur so lässt sich das Problem an der
Wurzel packen. Das EEG ist mittlerweile zu einer Gelddruckmaschine
geworden. Laut Bundesumweltministerium belaufen sich allein die
zugesagten Einspeisevergütungen bis 2020 auf 150 bis 170 Milliarden
Euro. Zum Vergleich: Für Bildung und Forschung sind im diesjährigen
Haushalt 13, 7 Milliarden Euro vorgesehen. Ein besonders krasses
Beispiel ist die Solarförderung. Rund 50 Prozent der EEG-Förderung
gehen auf ihr Konto. Erzeugt werden damit im „Sonnenland“ Deutschland
gerade einmal 5 Prozent des Strombedarfs, und das in völlig
ungesicherter Form.

Die von Bundesumweltminister Altmaier gemachten Vorschläge allein
werden aber nicht ausreichen, um die Kosten wirksam zu begrenzen. Sie
berücksichtigen zudem nicht die Auswirkungen der Kosten des
Netzausbaus auf die Strompreise. Die Vorschläge sollten deshalb um
folgende Maßnahmen ergänzt werden:

– Jede EEG-Anlage wird verpflichtet werden, mindesten 10 Prozent
des Stroms als gesicherte Leistung einzuspeisen. Der Prozentsatz
steigt mit jedem Jahr an.

– Die EEG-Vergütung fließt erst dann, wenn die Anlage an das Netz
angeschlossen wird. So entstehen Anreize, Anlagen- und
Netzausbau besser miteinander zu synchronisieren.

– Die Ausnahmen für die Industrie dürfen nur für die Unternehmen
begrenzt werden, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
Im Unterschied zu den Einschnitten beim EEG, führt diese
Maßnahme nicht zu einer Senkung der EEG-Kosten insgesamt,
sondern lediglich zu einer Umverteilung. Die
volkswirtschaftlichen Belastungen der EEG-Förderung sinken um
keinen Cent. Im Gegenteil: Das bei der EEG-Umlage eingesparte
Geld schlägt sich in höheren Dienstleistungs- und Produktpreisen
nieder und landet so wieder beim Verbraucher.

Es ist das Verdienst von Bundesumweltminister Altmaier, mit seinen
Vorschlägen erste Schritte in Richtung einer kausalen Behandlung des
„Strompreis-Patienten“ gemacht zu haben. Weitere werden folgen
müssen.“

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