Kabinett legt Vorschlag zur Umsetzung der Energie-
und Umweltbeihilfeleitlinien der EU-Kommission vor
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf
beschlossen, mit dem die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der
Europäischen Kommission vom 9. April 2014 umgesetzt werden sollen.
Hierzu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, und der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim
Pfeiffer:
„Die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission erlauben es, dass
strom- und handelsintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes
weiterhin eine deutlich verringerte EEG-Umlage zahlen müssen. Dies
ist erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und
hunderttausende Arbeitsplätze zu sichern. Diese EU-Vorgaben gilt es
zügig in nationales Recht umzusetzen, um für die betroffenen
Unternehmen endlich Planungssicherheit zu schaffen. Daher ist es zu
begrüßen, dass das Kabinett heute einen entsprechenden Gesetzentwurf
verabschiedet hat. Die Fraktion wird den Vorschlag zügig prüfen,
damit er noch in das EEG-Reformpaket aufgenommen werden kann.
Dabei gilt es, die Spielräume, die die EU-Kommission Deutschland
mit den Beihilfeleitlinien einräumt, möglichst weitgehend zu nutzen.
Alleiniger Maßstab bei der Prüfung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen und der
industriellen Basis unseres Landes.“
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