Fuchs: Untätigkeit des Bundesrats bei der Reform des Wettbewerbsrechts geht zulasten der Verbraucher und stärkt Monopolinteressen

Das Vermittlungsverfahren zur Novelle des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verzögert sich weiter. Damit
können wichtige Vorschriften zum Schutze der Verbraucher vor allem
bei den Energiepreisen nicht in Kraft treten. Hierzu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Michael Fuchs:

„Die Untätigkeit des rot-grün dominierten Bundesrates droht die
Sprit- und Strompreise in die Höhe zu treiben. Die Länderkammer darf
ihre Differenzen nicht auf dem Rücken der Verbraucher austragen.
Wegen dieser Verzögerung ist zum Beispiel die Regelung immer noch
nicht in Kraft, mit der den großen Mineralölkonzernen untersagt wird,
das Benzin an freie Tankstellen zu einem höheren Preis abzugeben, als
sie selbst an ihren eigenen Tankstellen verlangen. Außerdem wurde die
Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und
Gasanbieter nicht verlängert. Sie lief damit Ende 2012 aus und wurde
wegen der Untätigkeit des Bundesrates bisher nicht verlängert. Die
neuen Regelungen müssen schleunigst in Kraft treten. Jede weitere
Verzögerung schadet den Bürgern und ist nicht zu verantworten.“

Hintergrund:

Der Bundestag hat die GWB-Novelle am 18. Oktober 2012 beschlossen.
Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Die Novelle enthält
Regelungen zur Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs. Hierzu
gehört die Verlängerung des am 31. Dezember 2012 ausgelaufenen
Verbots der sogenannten Preis-Kosten-Schere. Mit dieser Regelung wird
beispielsweise den großen Mineralölkonzernen untersagt, das Benzin an
freie Tankstellen zu einem höheren Preis abzugeben, als sie selbst an
ihren eigenen Tankstellen verlangen. Dies stärkt die Position der
kleinen und mittleren Tankstellenbetreiber. Laut der
Sektoruntersuchung Kraftstoffe des Bundeskartellamtes besteht nach
wie vor die Gefahr, dass die großen Mineralölkonzerne kleine und
mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern.

Die Novelle stellt weiter sicher, dass die spezielle
Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und
Gasanbieter um weitere 5 Jahre, bis zum 31. Dezember 2017, verlängert
wird. Dies ist dringend erforderlich, da im Energiebereich immer noch
kein strukturell gesicherter Wettbewerb herrscht.

Neben diesen beiden Vorschriften mit unmittelbarem Einfluss auf
die Verbraucherpreise enthält die GWB-Novelle eine Reihe weiterer
Regelungen zur Stärkung des wettwettbewerbsrechtlichen Rahmens in
Deutschland.

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