FZ: Barbarischer Akt Kommentar der „Fuldaer Zeitung“ (Samstagausgabe)zur Todesstrafe in den USA

Es wirkt wie ein archaisches Relikt aus der Zeit des
„Wilden Westens“, als Selbstjustiz an der Tagesordnung war. Und
dennoch wurde im aufgeklärten Amerika der Neuzeit, das sich gerne als
moralische Instanz und Verfechter von Freiheit und Menschenrechten
präsentiert, ein Mann auf einen Stuhl geschnallt und erschossen. Wie
blanker Zynismus erscheint in diesem Zusammenhang, dass eines der
fünf dabei verwendeten Gewehre mit einer Platzpatrone bestückt war,
um so Schuldgefühle bei den Todesschützen vermeiden zu helfen.

Es bleibt zu hoffen, dass der barbarische Tod Ronnie Lee Gardners,
der vor seiner Exekution schon 25 Jahre in der Todeszelle abgesessen
hatte, die amerikanische Gesellschaft derart aufrüttelt, dass sie ihr
auf dem Rachegedanken gründendes Strafrecht überdenkt. Denn auch der
Einsatz der Giftspritze kaschiert nur die Grausamkeit des
Tötungsaktes durch den Anschein klinischer Sauberkeit – zumal es
trotz aller Technik immer wieder zu Pannen kommt. Die Chancen für
eine Neubesinnung stehen eher schlecht. Selbst US-Präsident Barack
Obama, der mit dem Slogan der moralischen Wende die Wahl gewonnen
hatte, hält sich hier auffallend zurück. Dabei rückt die Todesstrafe
die USA in die Nähe von Regimen wie im Iran oder in Nordkorea, wo
rechtsstaatliche Grundsätze mit Füßen getreten werden. In
Saudi-Arabien können Menschen sogar wegen Ehebruchs oder
Homosexualität hingerichtet werden.

Kein Staat sollte sich zum Herrn über Leben und Tod aufschwingen,
zumal eine abschreckende Wirkung der Exekutionen auf andere
Verbrecher statistisch nicht belegt ist und manche Justizirrtümer –
wenn überhaupt – erst nach Jahrzehnten aufgedeckt werden. Der von
vielen Befürwortern ins Feld geführte Schutz der Öffentlichkeit kann
humaner erreicht werden, wenn Schwerverbrecher bis ans Lebensende
weggesperrt werden. Dies trüge auch dem Gedanken Rechnung, dass dem
Täter eine Chance auf Reue, Umkehr und Besserung eingeräumt wird. Ein
moderner Staat sollte nicht dem alten Gesetz „Auge um Auge, Zahn um
Zahn“ anhängen, sondern vielmehr das Gebot „Du sollst nicht töten“
beachten. Vergeltung kann nicht seine einzige Maxime sein.

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