Ganzheitlicher Blick auf Prävention im Schulalltag / Die neue DGUV-Branchenregel „Schule“ bündelt Präventionsmaßnahmen für inneren und äußeren Schulbereich

Wenn morgens um acht die Schulglocke läutet, kommen
nicht nur Schülerinnen und Schüler mit Lehrkräften zum Lernen und
Arbeiten zusammen. Auch Erzieherinnen und Erzieher,
Leitungsfachkräfte, Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie
Schulverwaltungsangestellte sind in Schulen beschäftigt. Wie der
Betrieb an öffentlichen, allgemein- oder berufsbildenden Schulen für
all diese Gruppen sicher und gesund gestaltet werden kann, zeigt die
neue Regel 102-601 „Branche Schule“ der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV). Die Publikation bündelt
Präventionsmaßnahmen für den inneren und äußeren Schulbetrieb
erstmals in einem Dokument und richtet sich an Schulhoheits- und
Schulsachkostenträger sowie an Leitungsfachkräfte.

Zusammenspiel der Verantwortlichen erforderlich

Für den inneren Schulbereich, insbesondere die Organisation des
Schulbetriebs und der Lern- bzw. Lehrprozesse, sind die Ministerien
und Senatsbehörden in ihrer Funktion als Schulhoheitsträger
verantwortlich. Der äußere Schulbereich, etwa der Zustand der
Gebäude, der Freiflächen und der Ausstattung, fällt in den
Verantwortungsbereich der Kommunen und Landkreise in ihrer Rolle als
Schulsachkostenträger. „Das gute Zusammenwirken beider Seiten im
Großen wie im Kleinen ist entscheidend für den Arbeitsschutz in
Schulen“, betont Dr. Heinz Hundeloh, Leiter des DGUV-Fachbereichs
Bildungseinrichtungen. „Deshalb richtet sich die Branchenregel zum
ersten Mal explizit an Verantwortliche beider Seiten.“ Mit
zahlreichen Bildern und Praxistipps informiert die Publikation über
gesetzliche Grundlagen sowie verpflichtende und freiwillige
Präventionsmaßnahmen an Schulen. Symbole verdeutlichen, wo die
Verantwortungsbereiche liegen und wann eine Zusammenarbeit
erforderlich ist.

Blick auf Unterrichtsprozesse und psychische Gesundheit

Gefährdungen in der Schule können inhaltliche, organisatorische
oder methodische Ursachen haben und sind von den jeweiligen
Aktivitäten abhängig. Deshalb ist die Branchenregel in verschiedene
Tätigkeitsfelder untergliedert: Aufenthalt im Gebäude und auf dem
Gelände, Unterrichten und Lernen mit klassischen und digitalen
Medien, Umgang mit Werkzeugen oder Biostoffen, Ausflüge und
Elternabende, Schulverpflegung und -reinigung sowie Planung und
Gestaltung des Unterrichts.

„Das hohe Gefährdungspotenzial beim Eintreffen und Verlassen der
Schule, bei Rangeleien in den Pausen oder die hohe Zahl an
Sportunfällen liegt auf der Hand“, erläutert Heinz Hundeloh. „Aus
Sicht der Prävention machen insbesondere die nicht so
offensichtlichen Prozesse den Kern des Schulalltags aus: Wie wird der
Unterricht und das soziale Miteinander gestaltet oder wie kann
psychischer Druck vermieden werden.“ So misst die Branchenregel nicht
nur baulichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, sondern auch
Verhaltensweisen wie Partizipation, Toleranz und Wertschätzung
Bedeutung für die Prävention bei. „Je systematischer Sicherheit und
Gesundheit von allen Beteiligten und in allen Bereichen der Schule
thematisiert werden, desto weniger kommt es zu Unfällen und
Erkrankungen.“

Neue DGUV Regel löst alte Unfallverhütungsvorschrift ab

Um einen ganzheitlichen Blick auf den schulischen Arbeitsschutz zu
gewährleisten, erarbeiteten die Fachexperten der Unfallversicherung
die Branchenregel gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der
Kultusministerkonferenz, der Vereinigung kommunaler
Arbeitgeberverbände sowie des Bundeselternrats. Auch die
Sozialpartner des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals
wurden einbezogen. Die neue Regel 102-601 „Branche Schule“ kann in
der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei heruntergeladen werden.
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regeln/3581/branche-schule

Das Dokument löst die bisherige Unfallverhütungsvorschrift 81
„Schule“ ab.

Arbeitsschutzrecht in der Praxis umsetzen

Die Branchenregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe
Arbeitsschutzrecht für die Akteure einer bestimmten Branche
verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als
praxisbezogenes Präventionswerkzeug.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
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