Gauweiler: Erstmals Vorgaben zur Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags

Bonn/Karlsruhe, 12. September 2012 – Kläger Peter
Gauweiler (CSU) im Sender PHOENIX zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM: „Das
Verfassungsgericht hat zum ersten Mal in seiner Geschichte dem
Bundespräsidenten Vorgaben gemacht, unter welchen Voraussetzungen er
überhaupt einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnen darf.“

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