Der Versicherungsverband GDV will mit neuen sozialpolitischen Vorschlägen die betriebliche Altersvorsorge stärken. Arbeitgeber sollen demnach das Recht erhalten, Gehaltskomponenten in Ansprüche aus einer Betriebspension umzuwandeln, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Monaten widerspricht, fordert der GDV in einem Konzeptpapier, das der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe) vorliegt. Aus Sicht der Versicherer besteht demnach ein Bedarf für eine solche Reform, weil sich der Anteil der Betriebsstätten mit betrieblicher Vorsorge im Jahrzehnt nach 2001 zwar um 19 Prozentpunkte auf 50 Prozent erhöht hat. Nach 2009 sei der Anstieg aber fast zum Erliegen gekommen. Seither sei nur noch ein Prozentpunkt hinzugewonnen worden. Nachholbedarf gebe es insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. Vor allem für Geringverdiener sollte dieses Modell attraktiver gemacht werden.
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