Zur vorläufigen Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Islamischen Gemeinde Penzberg – Joachim Herrmann: „Mangels neuer Erkenntnisse im Jahr 2010 heute keine Versagung aus Gründen des Verfassungsschutzes möglich ? IGP bleibt Beobachtungsobjekt“
Der Islamischen Gemeinde Penzberg ist von den Finanzbehörden für die Zukunft ihre Gemeinnützigkeit vorläufig bestätigt worden. Innenminister Joachim Herrmann zum verfassungsschutzrechtlichen Hintergrund: „Bereits bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2010 habe ich gesagt, dass neue Erkenntnisse über verfassungswidrige Aktivitäten der IGP nicht vorliegen. Damit gibt es keine Tatsachen, die heute einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit der IGP entgegengehalten werden könnten.“ Diese Einschätzung des Verfassungsschutzes gelte aber nur für die Gegenwart. In der Vergangenheit habe es erwiesenermaßen Beziehungen der IGP zu Organisationen des islamistischen Extremismus wie der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) gegeben. Die Berichterstattung über die IGP im Verfassungsschutzbericht 2008 wurde von den Verwaltungsgerichten bestätigt. Herrmann: „Damit ist auch klar, dass es für die Vergangenheit!
bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bleiben muss. Es gibt keinerlei Grund, hier von unseren bisherigen Einschätzungen abzurücken.“
Die IGP habe in der Vergangenheit immer wieder betont, dass sie sich vom islamistischen Extremismus distanziert habe. Der Imam der IGP habe im Berichtsjahr 2010 auch verschiedene Veröffentlichungen herausgegeben, in denen er für einen mit dem Grundgesetz vereinbaren Islam eintritt. Joachim Herrmann: „Es muss sich jetzt zeigen, ob diese Distanzierung von extremistischen Organisationen von Dauer und endgültig ist. Unser Verfassungsschutz wird das auch weiterhin beobachten.“
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