Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander
widerspricht der erneuten Forderung nach einem „Spurwechsel“ im
Asylrecht. Er verwies darauf, dass es im Aufenthaltsgesetz
(Paragraphen 18/18a) und mit der sogenannten 3+2-Regelung längst
Möglichkeiten gebe, gesuchte Fachkräfte oder Auszubildende im Betrieb
zu halten. Um zu erkennen, ob eine Person geeignet sei, müsse man
nicht erst abwarten, bis die Gerichte den Asylantrag rechtskräftig
abgelehnt hätten und die Abschiebeverfügung ergangen sei. „Die
entsprechenden Anträge kann man rechtzeitig stellen. Bei allem
Respekt vor der enormen Leistung auch des Handwerks bei der
Integration von Flüchtlingen: Ein gewisses Maß an vorausschauender
Personalplanung ist auch für kleine Handwerksbetriebe zumutbar.“
Die in die Diskussion eingebrachte Stichtagslösung sei eine
gefährliche Scheinlösung, so Zander weiter. „Denn bei einer
Stichtagslösung bekommen alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber
nachträglich einen weiteren vor den Gerichten einklagbaren Anspruch
auf den Spurwechsel. Wer bleiben will, klagt dann nach dem
Asylverfahren auf Spurwechsel.“
Zander verwies auf das geplante Zuwanderungsgesetz, was niemand
gefährden dürfe: „Die jetzige Forderung nach einem „Spurwechsel“ für
rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber untergräbt das Vertrauen in den
Rechtsstaat und gefährde das dringend benötigte
Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz. Nach wie vor gilt: Wer die Themen
Asyl, Flucht und Fachkräftezuwanderung miteinander vermischt,
erschwert die Akzeptanz des Gesetzes in Politik und Öffentlichkeit
extrem. Wer die –Spurwechsel—Debatte führt, muss sich bewusst sein,
dass er damit faktisch das Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz sabotiert.“
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