Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Bei Unternehmen stärken sie die Mitarbeiterzufriedenheit, Kundenbindungen und Geschäftsbeziehungen. Ob zu Geburtstagen, Firmenjubiläen oder anderen Anlässen: Es lohnt sich für Unternehmer aller Größenordnungen, gelegentlich mit kleinen Präsenten die Wertschätzung gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden auszudrücken. Wir verraten Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten und was sich als Geschenk eignet.
- Geschenke an Mitarbeiter und Kollegen
Mit Geschenken an Mitarbeitern und Kollegen drücken Sie Ihre Wertschätzung aus und steigern deren Zufriedenheit und Motivation. Wer sich anerkannt und wertgeschätzt fühlt, identifiziert sich verstärkt mit Ihrem Unternehmen und ist gerne bereit, jeden Tag aufs Neue Höchstleistungen zu erbringen. Teuer muss solch ein Geschenk nicht sein – auch kleine Aufmerksamkeiten erfüllen ihren Zweck. Sie sollten jedoch keineswegs an der Qualität sparen und sich vorher ein paar Gedanken zur Geschenkauswahl machen. Ein Präsentkorb mit Fleisch- und Wurstwaren wäre zum Beispiel für einen Vegetarier kein geeignetes Geschenk. Besonders gut kommen personalisierte Geschenke an, denn sie sind einzigartig und vermitteln somit noch mehr Wertschätzung. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Mepal Brotdose, die personalisiert ist, für Ihre Mitarbeiter und Kollegen? Eine hochwertige Brotdose kann schließlich jeder Angestellte gebrauchen und diese wird fortan sicher immer gerne zur Arbeit mitgenommen. Auch personalisierte Kugelschreiber, Feuerzeuge oder Trinkflaschen sind schöne Geschenke, die bei Ihren Mitarbeitern gut ankommen.
- Steuerliche Freibeträge bei Mitarbeitergeschenken beachten
Wenn es um Mitarbeitergeschenke geht, sollten Sie hinsichtlich der steuerlichen Aspekte zunächst über die Sachbezugsfreigrenze Bescheid wissen. Diese besagt, dass Sachbezüge für Mitarbeiter bis 50 Euro pro Monat steuerfrei sind. Das bedeutet, für ein Geschenk monatlich bis zu diesem Wert fallen keine Steuern an. Doch Vorsicht: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern bereits andere Sachleistungen zur Verfügung stellen, wie etwa Kurse im Fitnessstudio, reduziert sich der Freibetrag entsprechend. Davon abgesehen sind Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei, wenn sie bei persönlichen Anlässen überreicht werden. Darunter fällt zum Beispiel der Geburtstag oder das Dienstjubiläum eines Angestellten. Das Weihnachtsfest oder Betriebsjubiläum gelten hingegen nicht als persönliche Anlässe.
- Geschenke für Geschäftspartner und Kunden
Geschenke für Geschäftspartner und Kunden stärken den Geschäftskontakt beziehungsweise die Kundenbindung. Bei der Wahl des passenden Geschenks sollten Sie zunächst beachten, dass dieses Ihr Unternehmen repräsentiert. Sparen Sie also nicht an der Qualität, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der Beschenkte darauf schließt, dass Sie auch bei Ihrer Arbeit keine allzu hohen Maßstäbe anlegen. Teuer muss eine kleine Aufmerksamkeit deswegen dennoch nicht sein. Gut geeignet sind auch für Geschäftspartner und Kunden personalisierte Produkte, die immer gebraucht werden, wie Brotdosen, Kugelschreiber oder Handyhüllen. Auch kulinarische Geschenke kommen meist gut an – über hochwertige Schokolade oder Pralinen freut sich schließlich fast jeder. Aber man kann hier auch danebengreifen: Ein Weinkorb für einen trockenen Alkoholiker würde als Geschenk seinen Zweck verfehlen. Machen Sie sich deswegen zu jedem Geschenk vorab ein paar Gedanken und wählen Sie im Zweifel lieber eine sichere Variante. Für Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden gilt ein Steuerfreibetrag von 35 Euro pro Person. Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen gilt eine 60-Euro-Grenze.
- Gut schenken ist gar nicht schwer
Kleine Aufmerksamkeiten für Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter sind auf jeden Fall die Mühe wert. Damit das Geschenk auch gut ankommt, sollten Sie es mit Bedacht auswählen und auf eine vernünftige Qualität achten. Teuer muss ein Geschenk deswegen nicht sein, so gelingt es Ihnen auch, die diesbezüglich geltenden steuerlichen Freibeträge einzuhalten.