
Die zwischen HGV und Vattenfall geschlossenen Verträge sahen für den Fall der Annahme des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ eine Kündigungsfrist von zwei Monaten ab Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids vor. Diese Frist wäre Mitte Dezember abgelaufen.
Um Zeit für Verhandlungen über den vollständigen Erwerb des Hamburger Stromnetzgeschäfts und des Fernwärmegeschäfts zu gewinnen, haben die Unternehmen die Ausübungsfristen für die Rücktrittsrechte der HGV bis Mitte Februar verlängert. Zugleich wurde auch die Ausübungsfrist für das Rücktrittsrecht der Stadt vom Sondernutzungsvertrag Wärme sowie die Prozessvereinbarung zum Ruhen des Klageverfahrens zur Endschaftsregelung aus der HEW-Konzession 1994 entsprechend verlängert.
Vattenfall ist ein Energieversorgungsunternehmen, das sich zu 100 Prozent im schwedischen Staatsbesitz befindet und in Schweden, Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Finnland tätig ist. Die Vision des Unternehmens ist, mit einem starken und breitgefächerten Erzeugungsportfolio in der Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung eine führende Rolle zu spielen.
Weitere Informationen unter:
http://