Gewährleistung für neue SOLARWATT-Produkte gesichert

– Hinterlegung eines anteiligen Sicherungsbetrags auf
Treuhandkonto
– Ersatzmodule werden in ausreichender Anzahl für die Dauer der
Gewährleistung bereitgehalten
– Kundenfreundliche Lösung ist „wichtiger Meilenstein“

Die SOLARWATT AG hat vor dem Hintergrund des am 13.6.
eingeleiteten Schutzschirmverfahrens eine Lösung zur Handhabung der
Gewährleistungsansprüche der Erwerber neuer
SOLARWATT-Photovoltaikmodule gefunden.

Für jedes neue SOLARWATT-Produkt, das während der Dauer des
vorläufigen Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO
bei SOLARWATT erworben wird, hinterlegt SOLARWATT vom Kaufpreis einen
anteiligen Sicherungsbetrag auf ein Treuhandkonto (Anderkonto).
Darüber hinaus werden auch Ersatzmodule physisch hinterlegt, die im
Gewährleistungsfall für den Austausch defekter Module verwendet
werden.

Die hinterlegten Beträge und Ersatzmodule dienen zur Abwicklung
von Gewährleistungsansprüchen der betreffenden Kunden während der
gesamten Gewährleistungsfrist von 12 Jahren (verlängerte
Produktgarantie) bzw. 25 Jahren (lineare Leistungsgarantie).

Die Höhe des hinterlegten Sicherungsbetrags bzw. die Anzahl der
reservierten Ersatzmodule bemisst sich an der statistisch ermittelten
Häufigkeit des Eintritts von Gewährleistungsfällen bei
SOLARWATT-Produkten und der für die Behebung dieser
Gewährleistungsfälle aufgewandten Kosten in der Vergangenheit. Der
Sicherungsbetrag wird als prozentualer Anteil vom Umsatz auf dem
Treuhandkonto hinterlegt. Weil der statistisch ermittelte Betrag
vielleicht die tatsächlichen Kosten nicht decken könnte, wird
zusätzlich ein hoher Sicherheitsaufschlag hinterlegt. Die
Ersatzmodule werden als prozentualer Anteil vom Modulabsatz dauerhaft
bereitgehalten.

Die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Beträge werden vom
Treuhänder ausschließlich für die Erfüllung von
Gewährleistungsansprüchen – entweder durch SOLARWATT oder durch
andere Unternehmen/Dienstleister – oder bei Stellen einer anderen
Sicherheit (z.B. Austausch Sicherungsbetrag gegen Bankbürgschaft)
freigegeben.

Der Vorstandsvorsitzende der SOLARWATT AG, Detlef Neuhaus,
betonte: „Wir freuen uns, dass wir zwischenzeitlich auch bezüglich
der Gewährleistung für SOLARWATT-Module eine ebenso kundenfreundliche
wie zukunftsorientierte Lösung finden konnten. Erwerber neuer
SOLARWATT-Module sind damit auch im vorläufigen Schutzschirmverfahren
in punkto Gewährleistung voll abgesichert. Damit haben wir einen
wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Normalisierung unseres
Geschäftsbetriebs erfolgreich hinter uns gebracht. Das stärkt unsere
Zuversicht.“

Das Amtsgericht Dresden hatte am 13. Juni 2012 dem von der
SOLARWATT AG eingereichten Antrag auf Einleitung eines
Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO
stattgegeben. Das Schutzschirmverfahren, das als
sanierungsfreundlichstes Verfahren gilt, das das deutsche Recht
vorsieht, musste beantragt werden, weil intensive Verhandlungen über
erforderliche Sanierungsbeiträge der Aktionäre der SOLARWATT nicht
erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Über SOLARWATT:

Die 1993 gegründete und europaweit tätige SOLARWATT AG mit Sitz in
Dresden ist einer der führenden deutschen Hersteller hochwertiger
kristalliner Solarmodule sowie Anbieter innovativer
Photovoltaik-Komplettpakete und Energiemanagement-Systeme. Zum
Produktangebot des Unternehmens zählen Modultypen für
unterschiedlichste Anwendungen. Neben der Kernkompetenz als
Modulproduzent entwickelt und vertreibt SOLARWATT intelligente
Energiemanagement-Systeme zur effizienten Steuerung und optimalen
Nutzung von Solarstrom. Ein weiteres Geschäftsfeld umfasst die
Planung und Umsetzung schlüsselfertiger Solaranlagen und Kraftwerke.
Für Photovoltaik-Projekte im Wohn- und Gewerbebereich bietet
SOLARWATT Produktpakete an, die neben der kompletten Solartechnik
umfangreiche Serviceleistungen enthalten. SOLARWATT produziert mit
einer der modernsten Fertigungslinien Europas. Die
Produktionskapazität beträgt 300 MWp. Das Leistungsspektrum der
ausschließlich in Deutschland hergestellten Module erstreckt sich von
zwei bis 320 Watt. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.solarwatt.de

Medienkontakt:

Charles Barker Corporate Communications GmbH
Tobias Eberle / Thilo Neupert
Telefon: +49 69 794090-0; Handy: +49 173 5204436
Email: tobias.eberle@charlesbarker.de; thilo.neupert@charlesbarker.de

Medienkontakt:
SOLARWATT AG, Unternehmenskommunikation, Sabine Penkawa,
Telefon: +49 351 889 54 47,
E-Mail: sabine.penkawa@solarwatt.de, www.solarwatt.de

Weitere Informationen unter:
http://