Durch die Umverteilung der
Gewerbesteuermessbeträge (Zerlegungsanteile) vom Sitz der
Geschäftsleitung zur Betriebsstätte profitierten 2011 vor allem die
Gemeinden in den neuen Bundesländern. Sie konnten nach der
Gewerbesteuerveranlagung 2011 netto mehr an Gewerbesteuermessbeträgen
und Zerlegungsanteilen gutschreiben als zunächst von ihrer
Finanzverwaltung festgesetzt worden waren. Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) gewannen durch Zugänge aus den
alten Bundesländern am stärksten die Gemeinden in Sachsen (+ 91
Millionen Euro), gefolgt von Berlin (+ 63 Millionen) und
Sachsen-Anhalt (+ 58 Millionen).
In Nordrhein-Westfalen führte die Verlagerung der
Steuermessbeträge/Zerlegungsanteile zum Betriebssitz mit 175
Millionen Euro zum größten Nettoabgang gegenüber den ursprünglich von
der Finanzverwaltung festgestellten Beträgen. Niedersachsen (- 52
Millionen) und Hamburg (- 51 Millionen) folgten auf dem zweiten und
dritten Rang. Vor und auch nach der Umverteilung wurden von den
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen (2,2 beziehungsweise 2,0
Milliarden Euro), Bayern (2,0 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,6
Milliarden Euro) die höchsten Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile)
erwirtschaftet.
Insgesamt beliefen sich die von den Finanzverwaltungen
festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge für den Erhebungszeitraum 2011
auf 10 Milliarden Euro (+ 7,6 %). Den größten Zuwachs gegenüber dem
Vorjahr gab es mit + 22,3 % in Niedersachsen.
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten originären
Einnahmequellen der Gemeinden. Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt
sich nach Anwendung eines festgelegten Anteils (seit 2008: in der
Regel 3,5 %) auf den ermittelten Gewerbeertrag. Die Höhe des
Steuermessbetrages wird gewöhnlich durch das für die Geschäftsleitung
zuständige Betriebsfinanzamt festgestellt. Unterhält ein Betrieb
Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf
diese aufgeteilt (Zerlegungsanteile). Im Anschluss daran wird die
Gewerbesteuer von den Gemeinden festgesetzt, in denen das Unternehmen
eine Betriebsstätte unterhält. Dazu werden die jeweiligen
Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) mit dem von der jeweiligen
Gemeinde festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Das
Gewerbesteueraufkommen belief sich im Jahr 2011 auf 40,5 Milliarden
Euro vor Abzug der Gewerbesteuerumlage.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
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