Gewusst wo: Flüssiggas-Flaschen richtig entsorgen / Deutscher Verband Flüssiggas erklärt, wer Pfand- und Eigentumsflaschen zurücknimmt

Ist der Inhalt einer Flüssiggas-Flasche
aufgebraucht, kommt bei so manchem Kunden Unsicherheit auf bezüglich
der Rückgabekonditionen. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG)
erklärt, an wen Verbraucher sich wenden können, damit die
fachgerechte Entsorgung sichergestellt ist.

Für die Rückgabe von Flüssiggas-Flaschen gelten aus
Sicherheitsgründen klare Regeln – denn selbst wenn sich kein Gas mehr
entnehmen lässt, bleibt in den Flaschen immer eine geringe Restmenge
des Energieträgers zurück. Generell gilt: Dort, wo der Kunde die
Gasflasche bekommen hat, kann er sie auch wieder abgeben. Zu diesen
Händlern zählen etwa Baumärkte und Tankstellen, aber auch Füllstellen
von Flüssiggas-Versorgungsunternehmen. Die größtenteils entleerte
Flasche wird – sofern gewünscht – direkt gegen eine volle Gasflasche
ausgetauscht. Genutzte Flaschen werden in den Füllzentren der
Versorger sorgfältig auf ihren einwandfreien Zustand geprüft und
anschließend erneut befüllt.

Bei den meisten sich im Umlauf befindenden Flaschen handelt es
sich um sogenannte Pfandgasflaschen. Erkennbar sind sie daran, dass
auf Ihnen der Name beziehungsweise das Logo des jeweiligen
Flüssiggas-Versorgers genannt ist, erklärt der DVFG. Entscheidet sich
ein Kunde für diese Variante, fällt je nach Flaschengröße ein Pfand
von etwa 25 – 35 Euro an. Ist nach der Nutzung kein Tausch gegen eine
volle Flasche gewünscht, erhält der Kunde diesen Pfandbetrag zurück.
Die zweite Option sind sogenannte Eigentumsflaschen, oft auch als
Nutzungsflaschen bezeichnet. Am weitesten verbreitet sind hier
Flaschen in olivgrauer Farbe, daher spricht man auch von
Grauflaschen. Ebenfalls in zur Gruppe der Eigentumsflaschen zählen
darüber hinaus Aluminiumflaschen, Butanflaschen mit innenliegendem
Ventil sowie neue schwarze 8-kg-Kragenflaschen.

Zurückgegeben oder gegen volle Gasflaschen ausgetauscht werden
können die Nutzungsflaschen genau wie Pfandflaschen bei demjenigen
Händler, bei dem man sie erhalten hat. Einige Flüssiggas-Versorger
bieten auf ihrer Internetseite auch eine Verkaufsstellen-Suche an.
Eine Liste der im DVFG organisierten Flüssiggas-Versorger finden
interessierte Verbraucher auf der Website des Verbandes in der Rubrik
„ordentliche Mitglieder“:
https://www.dvfg.de/nc/ueber-uns/unsere-mitglieder/

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz-
und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 – 22
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

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