Glueckwunsch an die IG-Metall – Auftrag an die Regierung

Anlaesslich des Tarifabschlusses in der Stahlindustrie erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Der Tarifabschluss ist eine gute Loesung. Wir begruessen dieses Ergebnis und beglueckwuenschen die IG-Metall zu dem Verhandlungserfolg. Erstmals wird Leiharbeitern der gleiche Lohn wie der Stammbelegschaft wirksam zugebilligt.

Leider aber sind nicht alle Branchen so verhandlungsstark wie die Stahlindustrie. Deshalb muss die Regierung per Gesetz dort handeln, wo andere Loesungen nicht moeglich sind. Wir fordern die Regierung auf, den Grundsatz des equal pay endlich fuer alle Leiharbeitnehmer in allen Branchen gesetzlich zu garantieren.

Diese Forderung ist zentral im Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion fuer „Fairness in der Leiharbeit“, der am morgigen Freitag in 1. Lesung im Bundestag beraten wird.

Leiharbeit darf nicht laenger denen dienen, die branchenuebliche Loehne und arbeitsrechtlichen Schutz umgehen wollen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss endlich – vor allem im Hinblick auf das Entgelt – fuer alle Leiharbeitnehmer gelten. Nach der gegenwaertigen Gesetzeslage laeuft dieser Grundsatz ins Leere, da Abweichungen durch Tarifvertraege erlaubt sind. Dies wurde erst letzte Woche auch vom Deutschen Juristentag mit grosser Mehrheit kritisiert.

Die SPD fordert: Allenfalls waehrend einer sehr kurzen Einarbeitungszeit darf ein niedrigerer Lohn als fuer einen vergleichbaren Stammbeschaeftigten gezahlt werden.

Zweitens sieht der Gesetzentwurf der SPD Regelungen vor, die einen dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmern verhindern.
Ausserdem muessen die Rechte von Betriebsraeten in den Entleihbetrieben verbessert werden, um eine effektive Interessenvertretung sowohl der Leiharbeitnehmer im Betrieb als auch die der Stammbeschaeftigten zu ermoeglichen.

Der parallel vorliegende Gesetzentwurf der Arbeitsministerin bezueglich Leiharbeit hingegen entspricht der Logik der
Regelsatzplaene: Erst werden hohe Erwartungen geweckt, dann passiert praktisch nichts. Einzig die besonders spektakulaeren Missbrauchsfaelle wie bei Schlecker waeren verboten. Das reicht nicht und waere so, als wenn das Strafrecht Diebstahl allgemein erlauben und ausschliesslich Diebstaehle von Kunstwerken verbieten wuerde – werden diese doch in der Presse meist als besonders spektakulaer wahrgenommen.

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