Götz: Angriff auf Sparkassen und Volksbanken abwehren

Zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung
der Einlagensicherungsrichtlinie erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt mit der eingeleiteten
Subsidiaritätsrüge gegenüber der EU-Kommission ein deutliches Signal
für die Dreigliedrigkeit des deutschen Bankensystems. Dieses wird den
mittelständischen Strukturen und der regionalen Vielfalt der
deutschen Wirtschaft bestens gerecht. Wir wollen, dass die
Unsicherheiten in der deutschen Bankenlandschaft verschwinden.

Das von Brüssel geplante einheitliche Sicherungssystem für
Kundeneinlagen schadet den kommunalen Sparkassen und den
Genossenschaftsbanken. Zu Recht werden Doppelzahlungen in ein
gesetzliches, verpflichtendes Einlagensicherungssystem und in die
bisherige Institutssicherung befürchtet. Die Verpflichtung zur
Teilnahme an der europäischen Einlagensicherung könnte regional
verwurzelte Institutsgruppen in ihrem Bestand gefährden.

Der Vorschlag der Kommission ist mit dem Subsidiaritätsprinzip
nicht vereinbar, da die damit verfolgten Ziele auf nationaler,
regionaler oder lokaler Ebene ausreichend erreicht werden können.“

Hintergrund:

Eines der Kernelemente der EU-Neuregelung ist eine verbindliche
Einlagensicherung mit einer Entschädigungssumme von 100.000 Euro.
Diese Summe bedeutet eine Anpassung nach unten, da es in Deutschland
Schutzmechanismen gibt, die eine höhere Deckung ermöglichen. Diese
freiwillig institutsbezogenen Sicherungssysteme sind in der
EU-Regelung unberücksichtigt. Das bedeutet Doppelzahlungen.

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