Zur Kritik an dem von der Bundesregierung am
12.08.2011 vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Finanzkraft der Kommunen“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ wird die
kommunale Finanzsituation rasch verbessert, da der Bund 2012 seine
Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhöht.
In einem eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahren, das auch
die ab 2013 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
eintretende Bundesauftragsverwaltung regelt, wird der Bund 2013 seine
Beteiligung an diesen Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung in einem weiteren Schritt erhöhen und diese
Ausgaben ab dem Jahr 2014 vollständig erstatten.
Die gesäten parteipolitischen Zweifel an der vollumfänglichen
Entlastung sind reine Panikmache von Rot-Grün. Die Kommunalpolitiker
wissen nämlich ganz genau, wem sie die Kostenexplosion im sozialen
Bereich zu verdanken haben. Die Altersgrundsicherung hatte
schließlich Rot-Grün im Jahr 2003 eingeführt und auf die Kommunen
übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei
haben sich die Kosten dieser Grundsicherung seit ihrer Einführung
verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich 3,9 Milliarden
Euro, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen
Wandels.
Die Regierung Merkel stellt nun sicher, dass ab 2014 der Bund
allein die kompletten Kosten trägt. Die Kostenübernahme beginnt in
2012 zu 45 Prozent, setzt sich fort in 2013 zu 75 Prozent und ab 2014
zu 100 Prozent. Damit ist ein kommunalfeindlicher Akt der
Schröder-Regierung endgültig beseitigt.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auf das Ergebnis der
Gemeindefinanzkommission, das einvernehmlich beschlossen und
veröffentlicht wurde. Desweiteren basiert der Entwurf auf der
Protokollerklärung von Bund und Ländern im Rahmen des
Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen
und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Auch benennt der Gesetzentwurf die Mehrausgaben beim Bund, die
durch die Anhebung der Beteiligung des Bundes über die bisher ab dem
Jahr 2012 gesetzlich festgelegten 16 Prozent hinaus auf nunmehr 45
Prozent im Jahr 2012, 75 Prozent im Jahr 2013 und 100 Prozent ab dem
Jahr 2014 entstehen. Diese Mittel sind in vollem Umfang auch in der
mittelfristigen Finanzplanung des Bundes eingeplant, die Bestandteil
des Bundeshaushalts ist.
Allein bis 2015 entlastet der Bund die Kommunen um 12,2 Milliarden
Euro. Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser
Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und
sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik
einmalig.
Von der Entlastung bei den Ausgaben für die Altersgrundsicherung
profitieren verstärkt diejenigen Kommunen, die unter besonders
drängenden Finanzproblemen leiden. Dieser Zusammenhang wurde im
Rahmen der Gemeindefinanzkommission untersucht.
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