Die KfW hat zum 1. Februar 2013 ein neues 
Förderprogramm für Kommunen gestartet. Dazu erklärt der 
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter 
Götz:
   „Mit diesem Förderprogramm stockt die Bundesregierung ihre 
Unterstützung für Kommunen bei der Gewährleistung des 
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige 
nochmals deutlich auf und schafft Planungssicherheit.
   In Verbindung mit den am 31. Januar 2013 beschlossenen weiteren 
Fördermitteln in Höhe von 580,5 Millionen Euro wird der Bund seiner 
Verantwortung für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 
drei Jahren voll gerecht. Jetzt sind die Länder und Kommunen am Zug, 
die Mittel schnellstmöglich abzurufen und die Betreuungsmöglichkeiten
vor Ort sicherzustellen.“
Hintergrund:
   Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
über die KfW zum 1. Februar 2013 ein neues Förderprogramm gestartet. 
Bis zum Jahr 2015 stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung 
für Kredite an kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, 
Unternehmen und Privatpersonen mit kommunalem Bezug. Ziel ist die 
zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau 
bzw. zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei 
Jahren. Gefördert werden Investitionen für Neubau/Sanierung von 
Gebäuden, die zur Kinderbetreuung dienen. Dabei können bis zu 50.000 
Euro pro neu geschaffenem und bis zu 12.000 Euro pro gesichertem 
Betreuungsplatz beantragt werden.
   Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen im Internet 
unter www.kfw.de/inlandsfoerderung.
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