Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend das 
Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in 
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beschlossen. Dazu 
erklärt der kommunalpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
   „Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung zusätzliche 
Bundesmittel zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder 
unter drei Jahren verabschiedet. Nachdem der Bundesrat einen ersten 
Anlauf mit diesem Ziel abgelehnt hatte, haben CDU/CSU und FDP die 
zusätzlichen 580,5 Millionen Euro erneut angeboten, um Familien und 
Gemeinden zu unterstützen. Damit können weitere 30.000 
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden.
   Auch an den zusätzlichen laufenden Kosten für diese Plätze 
beteiligt sich der Bund. Teil des Gesetzes ist schließlich die 
Festlegung eines Verteilungsschlüssels sowie eines 
Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den
Ländern verwendet werden.
   Für die Städte, Landkreise und Gemeinden ist die zusätzliche 
Unterstützung des Bundes eine gute Nachricht. Die Mittel werden 
dringend benötigt, um den zum 1. August 2013 garantierten 
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren
erfüllen zu können. Umso unverständlicher ist es, dass die Länder die
Bereitstellung der Finanzmittel im ersten Anlauf gestoppt und damit 
den Ausbau der Betreuungsplätze unnötig verzögert haben.“
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