Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend das
Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beschlossen. Dazu
erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung zusätzliche
Bundesmittel zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder
unter drei Jahren verabschiedet. Nachdem der Bundesrat einen ersten
Anlauf mit diesem Ziel abgelehnt hatte, haben CDU/CSU und FDP die
zusätzlichen 580,5 Millionen Euro erneut angeboten, um Familien und
Gemeinden zu unterstützen. Damit können weitere 30.000
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden.
Auch an den zusätzlichen laufenden Kosten für diese Plätze
beteiligt sich der Bund. Teil des Gesetzes ist schließlich die
Festlegung eines Verteilungsschlüssels sowie eines
Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den
Ländern verwendet werden.
Für die Städte, Landkreise und Gemeinden ist die zusätzliche
Unterstützung des Bundes eine gute Nachricht. Die Mittel werden
dringend benötigt, um den zum 1. August 2013 garantierten
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren
erfüllen zu können. Umso unverständlicher ist es, dass die Länder die
Bereitstellung der Finanzmittel im ersten Anlauf gestoppt und damit
den Ausbau der Betreuungsplätze unnötig verzögert haben.“
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