Die Bundesregierung plant, die Kommunen allein bis
2015 in einer Größenordnung von mehr als zwölf Milliarden Euro zu
entlasten. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird
an diesem Donnerstag in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz:
„Heute ist ein guter Tag, nicht nur für Europa, sondern auch für
Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland. Denn die Finanzkraft
der Kommunen wird durch die christlich-liberale Bundesregierung
entscheidend gestärkt.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, das der
Bundestag in erster Lesung berät, erhöht der Bund seine Beteiligung
an den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. 2012 werden 45 Prozent der Kosten übernommen, 2013
sind es 75 Prozent. Ab dem Jahr 2014 wird der Bund diese Ausgaben
vollständig erstatten.
Gemeinsam mit dem bereits beschlossenen Bildungspaket entlastet
der Bund die Kommunen bis 2020 in einer Größenordnung von mehr als 50
Milliarden Euro.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
beseitigen wir einen kommunalfeindlichen Akt der früheren rot-grünen
Bundesregierung aus dem Jahr 2003. Damals wurde die
Altersgrundsicherung eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne
für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Seit ihrer Einführung
haben sich die Kosten dieser Grundsicherung verdreifacht. Die jetzt
beginnende Kostenübernahme der Altersgrundsicherung durch den Bund
reiht sich ein in viele kommunalfreundliche Wegmarken der
christlich-liberalen Koalition.
Der Wohlstand in Deutschland kann nur mit leistungsfähigen
Kommunen gesichert werden. Wir wollen den Menschen vor Ort die
Chancen und Möglichkeiten geben, damit sie ihre Heimat selbst
gestalten können. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der
Kommunen ist dazu ein bedeutender Beitrag des Bundes.“
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