Zur 2./3. Lesung der von den Fraktionen CDU/CSU,
SPD und FDP eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 91e) und zur Weiterentwicklung der
Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erklärt
der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:
Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages überführen wir das
bewährte Prinzip der „Hilfe aus einer Hand“ in eine verfassungsgemäße
Form. CDU/CSU, FDP und SPD haben damit den Fortbestand der
gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen
gesichert.
Gleichzeitig wird das Optionsmodell zeitlich entfristet und von
ursprünglich 69 auf 110 kreisfreie Städte und Landkreise ausgeweitet.
Damit schaffen wir eine dauerhafte Rechtsgrundlage, dass sich
Kommunen auch eigenständig um Langzeitarbeitslose kümmern können.
Die Optionskommunen stehen mit den neu abzuschließenden
Zielvereinbarungen vor einer besonderen Herausforderung. Ein
wichtiges Signal war deshalb die Erklärung der betroffenen 69
Landräte und Oberbürgermeister, sich dazu auch zu bekennen.
Das ist der richtige Ansatz. Jetzt müssen alle Beteiligten im
Sinne einer optimalen Arbeitsvermittlung vor Ort an einem Strang
ziehen.
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