Heute debattierte der Bundestag zum 40jährigen
Bestehen der Städtebauförderung. Dazu erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz:
„Es ist unanständig von der SPD, erst die Kommunen in ihren
Ländern ausbluten zu lassen und anschließend den Bund zur Rettung
aufzufordern. Tatsächlich entlastet der Bund die Kommunen mit der
schrittweisen Kostenübernahme der Altersgrundsicherung (SGB XII)
allein bis 2015 in Höhe von 12,2 Milliarden Euro.
Zusätzlich zu den 410 Millionen Euro Städtebaufördermittel für das
kommende Jahr plant die Bundesregierung 92 Millionen Euro aus dem
Energie- und Klimafonds für die energetische Stadtsanierung ein. Die
Bauministerkonferenz fordert einstimmig, die vorgesehenen Mittel der
KfW zur energetischen Stadtsanierung in die bewährte Systematik der
gemeinsamen Städtebauförderung einzugliedern. Das ist eine
Aufforderung der Länderbauminister an ihre eigenen Landesregierungen,
die 92 Millionen Euro des Bundes mit weiteren 92 Millionen Euro der
Länder aufzustocken.
Es ist peinlich, wenn Schlüsselzuweisungen SPD-geführter Länder –
wie vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt – nicht
den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene
kommunale Finanzausstattung erfüllen. Seit in Baden-Württemberg
Grün-Rot regiert, wird auch dort versucht, über den kommunalen
Finanzausgleich die positive finanzielle Entwicklung der
baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Kreise abzuschöpfen.“
Hintergrund:
Nach einer aktuellen Prognose des Bundesfinanzministeriums werden
die Gemeinden in ihrer Gesamtheit schon im Jahr 2012 und damit
erheblich früher als der Bund zu einem ausgeglichenen Haushalt
kommen.
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