Götz/Verheyen: Gabriel muss SPD auf Linie bringen

Die SPD weiß nicht wohin sie will. Im Ausschuss für
Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments ist sie
für eine Richtlinie zur Regulierung von Dienstleistungskonzessionen,
in Berlin fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu
auf, diese Richtlinie strikt abzulehnen. Dazu erklären der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz, und die kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe in
Brüssel, Sabine Verheyen:

„Der europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in
Deutschland ist auf die von den Kommunen verantwortete
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurückzuführen. Er darf nicht
durch europäische Richtlinien gefährdet werden“, erklärt Götz. „Die
SPD in Brüssel und Berlin muss aufhören, in verschiedene Richtungen
zu ziehen. Als Parteivorsitzender ist Herr Gabriel dringend
aufgefordert, die zerstrittene SPD auf Linie zu bringen. Schließlich
besteht die Gefahr, dass diese Doppelzüngigkeit am Ende von den
Kommunen und Verbrauchern in Deutschland ausgebadet werden muss“,
führt Götz aus.

„Während die SPD in Berlin vorgibt, diesen Zusammenhang erkannt zu
haben, fällt uns dieselbe SPD in Brüssel in den Rücken“, erklärt
Sabine Verheyen. „Die SPD-Vertreter in Brüssel behaupten, dass die
geplante Verschärfung des Vergaberechts – gerade im Bereich der
Trinkwasserversorgung – für mehr Transparenz sorgen würde. Das ist
falsch. Vielmehr droht mehr Bürokratie und damit letztlich höhere
Kosten für die Verbraucher. Die Brüsseler SPD muss ihre Linie
schleunigst überdenken“, erklärt Verheyen.   Hintergrund: In
der Anhörung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments
am 21. März .2012 erklärte Barbara Weiler MdEP (SPD), dass eine
Richtlinie über die Konzessionsvergabe „gebraucht“ werde. Die
SPD-Bundestagsfraktion in Berlin lehnt hingegen den
EU-Richtlinienvorschlag entschieden ab, weil sie dadurch die
Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit des
Lissabon-Vertrags verletzt sieht. Der derzeitige Rechtsrahmen für die
kommunale Daseinsvorsorge und die Vergabe von
Dienstleistungskonzessionen sei ausreichend und müsse erhalten
bleiben (Bundestagsdrucksache 17/8761).

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die CDU/CSU-Gruppe im zuständigen
Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments und die
unionsgeführte Bundesregierung sind sich einig: Bei den Verhandlungen
ist den besonderen Belangen der Wasserversorgung in Deutschland
Rechnung zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass die staatliche
Organisationshoheit, insbesondere das Selbstverwaltungsrecht der
Kommunen, gewahrt bleibt.

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