Götzl fordert Freigrenze bei Bankenabgabe

Stephan Götzl, Präsident der bayerischen
Volksbanken und Raiffeisenbanken, sieht Präzisierungsbedarf beim
Diskussionsentwurf der Bundesregierung zur Bankenabgabe. Aus seiner
Sicht ist es notwendig, das Risiko der einzelnen Banken für die
Finanzmarktstabilität stärker zu berücksichtigen. Götzl schlägt
deshalb eine Freigrenze bei der Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe
vor. Diese solle in ihrer Höhe den Belangen kleiner und mittlerer
Banken Rechnung tragen, die mit ihrem risikoarmen Geschäft keine
volkswirtschaftliche Gefahr darstellen. Schließlich entstehe erst ab
einer kritischen Institutsgröße ein systemisches Risiko.

Bislang plant die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf, die
Höhe der Bankenabgabe auf der Basis einer Bemessungsgrundlage zu
berechnen. Diese soll durch die Formel “Summe der Bilanzpassiva minus
Eigenkapital minus Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ ermittelt und
mit einem progressiven Tarif zwischen zwei und vier Basispunkten
(0,02 Prozent bis 0,04 Prozent) belastet werden.

Götzl fordert, die Bemessungsgrundlage der Abgabe konsequent am
systemischen Risiko eines Kreditinstituts auszurichten. Um das zu
erreichen, sei bei der Bemessungsgrundlage die Freigrenze für kleine
und mittlere Institute notwendig.

Damit werde nach Götzls Ansicht ganz im Sinne der
Gesetzesbegründung die Institutsgröße als Hauptkriterium für
Systemrelevanz berücksichtigt. Götzl: „Eine Freigrenze entlastet
säulenübergreifend die Kreditinstitute, die sich bei der Finanzierung
der mittelständischen Wirtschaft besonders engagieren und damit
wesentlich zum Wachstum der deutschen Volkswirtschaft beitragen.“

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