Google zieht am kommenden Montag erneut vor englische Gerichte:
Das Unternehmen ist fest entschlossen, britische Verbraucher an der
Fortsetzung eines Rechtsstreits zu hindern, in dessen Rahmen sich der
Internetgigant wegen Verstössen gegen die Privatsphäre verantworten
muss.
Die Verbraucher behaupten, dass Google ihre Wünsche ignoriert und
Sicherheitseinstellungen umgangen habe, um Tracking-Cookies auf ihren
Computern zu installieren. Dies habe es dem Unternehmen ermöglicht,
zielgruppenspezifische Werbung zu schalten. In den USA ist Google
wegen der Umgehung von Privatsphäreeinstellungen auf Apple-Geräten
bereits zur Zahlung eines Bussgeldes in Höhe von 13,8 Mio. GBP
verurteilt worden. Bei diesem Tatbestand handelte es sich um einen
Verstoss gegen eine frühere gerichtliche Anordnung der
US-Kartellbehörde FTC (Federal Trade Commission). Einen weiteren
Rechtsstreit legte das Unternehmen durch eine Zahlung von 10,5 Mio.
GBP bei. Die Verbraucher vertreten den Standpunkt, dass britische
Internetnutzer einen vergleichbaren Anspruch haben, um Internetfirmen
davon abzuhalten, ihr Recht auf Privatsphäre zu missachten.
Google hingegen argumentiert, dass ein Urteil des Obersten
Gerichtshofs von Richter Tugendhat, welches es Verbrauchern
ermöglicht, in England gegen das Unternehmen zu klagen, falsch sei,
da in diesem Fall „kein gravierender Klagegrund vorliegt“ und „der
angebliche Eingriff in das Privatleben durch [Googles] Nutzung von
Cookies nicht gravierend genug ist, um das Recht auf Privatsphäre
gemäss Artikel 8 [des Human Rights Act von 1998] zu gefährden.“ Das
Unternehmen vertritt die Auffassung, die Klage sei unberechtigt, da
keine Verbraucher zu Schaden gekommen sind.
Die Verbraucher – allesamt Mitglieder der Google Governance
Campaign, die das Internetunternehmen in ihren Kampagnen zu einer
besseren Verhaltensweise im Vereinigten Königreich anhält – sind
empört darüber, dass Google die Schwere dieser Taten nun
herunterspielt. „Google muss britischen Verbrauchern endlich
respektvoll und aufrichtig begegnen“, so die zu den drei Klägern
gehörende Judith Vidal-Hall. „Der Versuch, diesen ernsten Vorfall zu
trivialisieren und zu behaupten, die Missachtung der Wünsche von
Verbrauchern sei nicht gravierend, ist eine Schande. Und genau aus
diesem Grund muss das Verfahren in England weiterlaufen, damit das
Unternehmen nach englischem Gesetz ein für alle Mal zur Rechenschaft
gezogen wird.“
Am kommenden Montag wird Google am Berufungsgericht einen Antrag
auf Abweisung des Verfahrens stellen. Die Klage der drei Mitglieder
der Google Governance Campaign ist als ein Musterverfahren zu
betrachten. Insgesamt haben bereits 170 potenzielle Kläger Ansprüche
angemeldet. Zudem könnten viele Millionen Apple-User aus aller Welt
einen Rechtsanspruch haben.
Dan Tench, ein Sozius der Anwaltskanzlei Olswang, vertritt die
Kläger und weist auf die Bedeutung des Verfahrens hin:
„Die Anhörung vor dem Berufungsgericht wird darüber entscheiden,
ob britische Verbraucher tatsächlich das Recht haben, Google in
diesem Land zur Verantwortung zu ziehen. Dies ist der richtige
Zuständigkeitsbereich für das Verfahren: Die Verbraucher haben das
Internet hier in England genutzt, wo ihnen ein Recht auf Privatsphäre
zusteht. Google lehnt es ganz offensichtlich ab, sich vor englischen
Gerichten zu verantworten. Stattdessen setzt das Unternehmen auf
komplexe verfahrenstechnische aber wenig stichhaltige Argumente, um
die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den Fall
weiterzuverfolgen, rückgängig zu machen. Zudem wurde keine
prinzipielle Erklärung dafür geliefert, warum die Regeln dahingehend
interpretiert werden sollten, derartige Ansprüche gegen Beklagte aus
dem Ausland nicht geltend machen zu können.“
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