Greenpeace kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Laufzeitverlängerung an/ Schwächung des Atomgesetzes gefährdet Grundrecht auf Leben

Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace will
gemeinsam mit Anwohnern gegen die von der Bundesregierung geplante
Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke Klage beim
Bundesverfassungsgericht einreichen. Greenpeace sieht durch die von
Schwarz-Gelb vorgesehene Schwächung des Atomgesetzes und der
AKW-Laufzeitverlängerung das im Grundgesetz garantierte Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt. Das Risiko eines
katastrophalen Reaktorunfalls durch einen Flugzeugabsturz oder den
Beschuss mit panzerbrechenden Waffen kann nicht ausgeschlossen
werden. Wie Greenpeace errechnet hat, fallen zudem Tausende Tonnen
hochradioaktiver Atommüll zusätzlich an. Die Endlagerung von
hochradioaktivem Abfall ist jedoch ungeklärt. Greenpeace klagt
derzeit wegen Terrorgefahr auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für
sechs der ältesten Atomreaktoren (Biblis A und B, Isar 1, Krümmel,
Brunsbüttel und Philippsburg).

„Allein die Konzerne profitieren von längeren Atomlaufzeiten. Das
Risiko jedoch trägt die Allgemeinheit – das kann mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar sein“, sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace.
„Es gibt keine andere Industrie, die derart hoch gefährliche Anlagen
betreiben darf und ungehindert den gefährlichsten Müll der Welt
produziert. Eine sichere Entsorgung des radioaktiven Abfalls ist
nicht in Sicht.“

Terrorgefahr für AKW kann nicht ausgeschlossen werden

Gegen die geplante Novellierung des Atomgesetzes wollen die Kläger
anführen, dass die 17 deutschen Reaktoren grundlegende
Sicherheitsmängel aufweisen. Kein Atomreaktor könnte dem Absturz
eines großen Passagierflugzeuges standhalten. Die sieben ältesten
Reaktoren verfügen zudem nur über einen geringen Schutz gegen den
Absturz auch kleinerer Flugzeuge. Auch gegen einen Terrorangriff mit
konventionellen Waffensystemen wären alle Anlagen ungeschützt. Dieser
könnte vom Boden aus erfolgen.

Ein weiteres Grundrechtsproblem stellt nach Meinung von Greenpeace
die ungelöste Frage der Endlagerung von Atommüll dar. Ein Endlager
für hochradioaktiven Abfall müsste für eine Million Jahre sicher
sein. Eine Lösung, die den erforderlichen Anforderungen Rechnung
trägt, existiert nicht. „Es ist längst bewiesen, dass der Salzstock
in Gorleben nicht zur Endlagerung von Atommüll geeignet ist“, sagt
Riedl. „Gorleben ist ein Trugbild, mit dem Gerichte und Gesellschaft
getäuscht werden.“ Die Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen
haben ebenfalls Verfassungsklage gegen die geplante Änderung des
Atomgesetzes angekündigt. Sie stützen sich dabei auf die offenbar von
der Bundesregierung beabsichtigte Umgehung des Bundesrates im
gesetzgebenden Verfahren.

Achtung Redaktionen:

Rückfragen bitte an Tobias Riedl, Tel. 0171-8891 096 oder
Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel. 0151-14533087.
Internet www.greenpeace.de.