Grosse-Brömer: Rot-rot-grüne Bundesratskoalition hat ihre rücksichtslose Verhinderungspolitik fortgesetzt

Am heutigen Freitag hat der Bundesrat zum letzten
Mal in dieser Wahlperiode getagt. Viele Gesetzgebungsinitiativen der
Koalition konnten damit noch abgeschlossen werden. Zu vier Gesetzen
(Betreuungsgeldergänzungsgesetz, Gesetz zur Förderung der Prävention,
Gesetz zu Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und
weiterer aktienrechtlicher Vorschriften, Gesetz zur Bekämpfung des
Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten) haben sie
A-Länder hingegen den Vermittlungsausschuss angerufen. Diese Gesetze
fallen damit unter den Grundsatz der Diskontinuität und müssen in der
nächsten Wahlperiode neu eingebracht werden. Dazu erklärt der Erste
Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Grosse-Brömer:

„Die Bundesratskoalition von Rot-Rot-Grün hat heute ihre
Verhinderungspolitik fortgesetzt. Aus reiner Wahltaktik und ohne
überzeugende sachliche Gründe hat sie vier für die Menschen in
Deutschland sehr wichtige Gesetzesvorhaben scheitern lassen.

Dabei widersprechen sie sich selbst und ihren eigenen politischen
Forderungen ganz massiv. Rot-Rot-Grün hat heute die Eindämmung von
Managergehältern und ihrer Altersversorgung verhindert, sie haben
sich gegen eine Stärkere Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen
sowie eine Stärkung von Prävention und Früherkennung in der
Gesundheitspolitik gestellt. Auf Kosten der betroffenen Frauen haben
sie gegen mehr Überwachung von Prostitutionsstätten und schärfere
Strafvorschriften zum Menschenhandel gestimmt.

Man kann es nicht anders sagen: SPD, Grüne und Linke wenden sich
mit ihrer Verhinderungspolitik gegen die Interessen der Bürgerinnen
und Bürger in Deutschland. Vor allem mit dem Nein bei Menschenhandel
und einer besseren Überwachung von Prostitutionsstätten lassen sie
ohne Not die Menschen im Stich. SPD, Grüne und Linke geht es kurz vor
der Wahl um nichts anderes als Macht im Bundesrat. Sie zeigen so
einmal mehr, dass das Wohl ihrer Parteien gegenüber dem der
Allgemeinheit Vorrang hat.

Trotz dieser unerfreulichen Entscheidung der SPD-und grün
geführten Länder kann die Koalition mit der heutigen Sitzung auf
viele erfolgreiche und bedeutende Gesetzgebungsvorhaben
zurückblicken. Die Koalition hat viele wichtige Neuerungen teilweise
auch gegen den Widerstand der Opposition durch den Bundesrat gebracht
– allein seit Juni 2013 waren es über 30. So wurde als Lehre aus der
Staatsschuldenkrise in der Euro-Zone die parlamentarische Kontrolle
in EU-Angelegenheiten gestärkt, die Eigenkapital- und
Liquiditätsanforderungen der Banken verschärft und mit dem
Fiskalvertrag für die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem
Vorbild in anderen Euro-Ländern gesorgt. Von uns wurde der
beschleunigte Netzausbau durchgesetzt. Wir haben die Rechte der
leiblichen Väter gestärkt, die Hilfen für Contergan-Geschädigte
massiv um 120 Millionen erhöht und die Möglichkeit zur vertraulichen
Geburt geschaffen. Auch für Wissenschaft und Kultur haben wir viel
getan. Mit der heute beschlossenen Änderung des Urheberrechts wird
die Nutzung verwaister und vergriffener Werke Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen möglich.“

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