Wie das Gründerlexikon bestätigt versenden diese Betreiber privater Gewerberegister Angebote oder Offerten. Im Aufbau der Schreiben allerdings lehnt man sich sehr stark an eine Rechnungsvorlage an.
Gründer könnten schnell falsche Schlüsse ziehen und die Angebote als tatsächliche Rechnungen ansehen. Doch wer hier zahlt, der hat das Angebot angenommen, so dass ein Vertragsverhältnis entsteht. Dadurch binden sich Gründer über insgesamt 24 Monate an das Unternehmen.
Die Angebote werden häufig mit der offiziellen Gebührenrechnung verwechselt, die für die Eintragung ins Handelsregister ins Haus flattert. Doch genau dies ist die Masche der Abzocker. Sie schreiben vorwiegend Firmen und Gründer an, die sich gerade ins Handelsregister eintragen lassen haben, so dass sie eine recht große Chance auf Vertragsabschlüsse erhalten. Doch gerade hier sollten Gründer Obacht geben und nicht einfach blindlings die Zahlung veranlassen.
Das Gründerlexikon empfiehlt, sich die falschen Rechnungen genau anzusehen. Auch das Register, in das man vermeintlich eingetragen wird, sollte genauer betrachtet werden. Oftmals handelt es sich nämlich um wenig bekannte Angebote, die kaum einen Nutzen bringen. Nur wenn nach einer solchen Prüfung tatsächlich noch Interesse an der Eintragung besteht, sollte eine Zahlung erfolgen. Ansonsten sollten diese irreführenden Rechnungen sofort vernichtet werden. Wer mehr zu den Inhalten erfahren, sowie ein Muster der Abzocke-Rechnungen anschauen will, kann unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/abzocke-und-irrefuehrung-so-werden-existenzgruender-mit-falschen-rechnungen-geneppt genaueres erfahren.