Gründung einer UG als Mini GmbH (1 Euro GmbH) – die Unternehmergesellschaft UG in Deutschland

Mit dem Entwurf für eine GmbH-Reform, die am 01.11.2008 inkraft getreten ist, hat der Gesetzgeber reagiert. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – kurz „MoMiG“ – hat die GmbH deutlich attraktiver gemacht. Die ursprünglich geplante Senkung des Mindeststammkapitals von EUR 25.000 auf EUR 10.000 ist jedoch leider nicht umgesetzt worden.

Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:

* Einführung der „Unternehmergesellschaft (haftungs-beschränkt)“, einer neuen Sonderform der GmbH ohne Mindeststammkapital. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ darf allerdings nicht abgekürzt werden, die kürzeste zulässige Schreibweise „UG (haftungsbeschränkt)“ wirkt etwas sperrig.
* Die „UG (haftungsbeschränkt)“ muß in jedem Wirtschaftsjahr eine Zwangsrücklage i. H. v. 25% des Gewinns bilden, bis der Betrag von EUR 25.000 erreicht ist. Der Gewinn steht den Gesellschaftern mithin nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
* Die GmbH darf (analog zur englischen Limited) ihren tatsächlichen Verwaltungssitz ins Ausland verlegen, muß also keine inländische Zustellanschrift mehr unterhalten.
* Den sog. Firmenbestattern soll ihr – oft rechtswidriges – Tun dadurch erschwert werden, daß künftig die an den im Handelsregister eingetragenen Firmensitz gerichteten Sendungen auch dann als zugestellt gelten, wenn dort eine Zustellung faktisch unmöglich ist.
* Die Insolvenzantragspflicht erstreckt sich bei einer führungslosen GmbH auch auf den/die Gesellschafter. Hierin liegt eine wesentliche Verschärfung der Gesellschafterhaftung.