Künftig muss ein ALG1-Restanspruch von mindestens 150 Tagen bestehen. Bislang waren dies 90
Tage. Außerdem wird der Gründungszuschuss künftig nicht mehr 9 Monate, sondern nur noch 6
Monate ausbezahlt. Der Zuschuss in Höhe von 300,00 für die Sozialversicherungsbeiträge kann
aber im Gegenzug auf 9 Monate erhöht werden. Und noch etwas ist neu: In Zukunft besteht auch kein
Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss. Die Vergabe liegt ab November im Ermessen der
Jobcenter, bzw. der Arbeitsagenturen.
Wer also arbeitslos und gründungswillig ist, sollte rasch handeln und einen möglichst vollständigen
Antrag, inklusive Businessplan und fachkundiger Stellungnahme, bis Ende Oktober bei der
zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Zumindest die Anmeldung zur Selbstständigkeit sollte beim
Finanzamt bis spätestens zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Wer ganz sicher gehen will, sollte dies
bereits schon bis Mitte Oktober erledigen.
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie bei Bianca Seidel, Tel.: 0211-4409021,
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