Als „Schritt in die richtige Richtung“ wertet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den heutigen einstimmigen Beschluss im Sozialausschuss, die Landesregierung solle prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Zukunft auf hessischen Friedhöfen verboten werden können. Dieser Beschluss geht auf einen Antrag der GRÜNEN zurück.
„Es ist festzustellen, dass auf hessischen Friedhöfen zunehmend preisgünstige Grabsteine aus Importsteinen verwendet werden. Diese stammen zum Teil aus Steinbrüchen, in denen Kinder brutal ausgearbeitet werden. Sie erleiden bereits nach kurzer Zeit Gehörschäden und Atomwegserkrankungen, ihre Lebenserwartung ist gering“, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche, die Intention des Antrags der GRÜNEN.
DIE GRÜNEN verweisen auf das internationale „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Form der Kinderarbeit“, das vorsieht, Arbeiten, die voraussichtlich für die Gesundheit oder die Sicherheit der Kinder schädlich sind, zu verboten. Auch Deutschland habe dieses Übereinkommen ratifiziert und sich nachdrücklich gegen ausbeuterische Formen der Kinderarbeit gewandt.
„Wir sind sicher, dass viele Menschen bereit sind, unserer Initiative zu folgen und sich für einen Grabstein zu entscheiden, der nachweislich aus fairem Handel stammt und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wird. Es wäre schön, wenn die Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, dies in ihrer Friedhofsatzung festzulegen.“
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