Die Länder haben heute einem Gesetz zugestimmt, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der sogenannten Streubesitzdividende beseitigt. Zukünftig werden auch Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen besteuert. Dies soll die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim Streubesitz sicherstellen.
Diese Lösung war nach längeren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss am vergangenen Dienstag erreicht worden, nachdem der Bundesrat dem ursprünglichen Gesetz des Bundestages – das eine Freistellung ausländischer Kapitalgesellschaften von der Steuerlast vorsah – im Dezember vergangenen Jahres die Zustimmung verweigert hatte.
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