Anlaesslich der Veroeffentlichung des Rechtsgutachtens der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms zum Betreuungsgeld erklaeren die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks sowie die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:
Das neue Gutachten bestaetigt die zahlreichen Bedenken gegen die Einfuehrung eines Betreuungsgeldes.
Das Betreuungsgeld, das fuer den Verzicht auf die Inanspruchnahme eines Kitaplatzes gezahlt werden soll, ist laut Gutachten „verfassungsrechtlich prekaer“ und foerdert tradierte Rollenmuster. Die Geldleistung wuerde dem Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes zuwiderlaufen.
Die Gutachterin spricht davon, dass der Gesetzgeber Impulse vermeiden muss, „die Familienmitglieder zu einem riskanten Entscheidungsverhalten zu veranlassen.“ Die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes wuerde Eltern von Erwerbstaetigkeit fernhalten und einer erhoehten Armutsgefaehrdung aussetzen.
Das Betreuungsgeld stellt auch keineswegs „Wahlfreiheit“ her, wie rueckwaertsgewandte Politikerinnen und Politiker der Union oft behaupten. Echte Wahlfreiheit fuer Familien gibt es nur dann, wenn ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsplaetze fuer Kinder vorhanden sind.
Es ist unverantwortlich, wenn die Bundesregierung an der geplanten Einfuehrung eines Betreuungsgeldes zum Jahr 2013 trotz des nun vorliegenden Gutachtens weiterhin festhaelt.
Wir fordern daher die Bundeskanzlerin und die Bundesfamilienministerin auf, der „Zuhausebleibpraemie“ endlich eine Absage zu erteilen. Anstatt Milliarden fuer eine bildungs- und gleichstellungspolitisch kontraproduktive Geldleistung ausgeben zu wollen, muss die Bundesregierung in den Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen investieren.
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