Gutachter bestätigen: Regionalförderung für strukturschwache Regionen wirkt

Die Investitionsförderung durch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wirkt sich positiv auf strukturschwache Regionen aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Technischen Universität Dortmund. Die stärkste Dynamik zeigen danach Betriebe in den neuen Bundesländern. Dies verdeutlicht, wie wichtig die Investitionsförderung im Rahmen der GRW gerade für das Wachstum in Ostdeutschland ist.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: „Unser Ziel ist es, über die Schaffung verlässlicher, zukunftsorientierter Rahmenbedingungen in allen Regionen Deutschlands einen marktorientierten Strukturwandel zu ermöglichen. Durch den Aufbau wettbewerbsfähiger Strukturen werden positive Wachstumskräfte freigesetzt. Gleichzeitig wird der Subventionswettlauf der Länder und Regionen untereinander eingeschränkt. Das Gutachten belegt eindeutig die Effizienz und Effektivität der Regionalförderung. Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“

In dem Gutachten wurden die Effekte der einzelbetrieblichen Förderung auf Beschäftigung und Einkommen untersucht. Dieser Förderbereich bindet etwa 70 Prozent des Gesamtbudgets der GRW. Beide Indikatoren sind zentral für die wirtschaftliche Perspektive strukturschwacher Regionen.

Gefördert wurden vor allem kleine Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (38 Prozent der geförderten Betriebe) sowie forschungsintensive Branchen und Unternehmen mit überproportional vielen Höherqualifizierten. Damit wurden zentrale Treiber regionalen Wachstums zielgenau erreicht.

Mit einem Beschäftigungszuwachs von 4,6 Prozent und einem Lohnzuwachs von 6 Prozent im Jahr entwickelten sich die Betriebe durchweg positiv. Sie heben sich damit deutlich von der Entwicklung nicht geförderter Betriebe in der Region ab.

Weiterführende Informationen

Die GRW ist das zentrale Instrument der Regionalpolitik in Deutschland. Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der GRW seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland wahr. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der GRW ist verfassungsrechtlich in Art. 91a Grundgesetz geregelt und im Gesetz über die GRW konkretisiert. In der GRW legen Bund und Länder gemeinsam den Förderrahmen (Fördergebiete, Mittelverteilung, Förderhöchstsätze, Fördertatbestände) für die nationale Regionalpolitik fest. Gleichzeitig stellen Bund und Länder hier die Umsetzung der einschlägigen europäischen Vorgaben, insbesondere im Bereich des Beihilferechts, sicher.

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