Ein Unglück kommt selten allein. Wer einen Schaden durch einen
Dritten zu beklagen hat, muss hoffen, dass der Verursacher umfassend
versichert ist. Anderenfalls kann sich der Schadenausgleich –
besonders bei größeren Schäden – schwierig gestalten. Denn was viele
nicht wissen: Besitzt der Verursacher weder eine
Haftpflichtversicherung noch ausreichendes Privatvermögen, geht der
Geschädigte leer aus. AXA empfiehlt deshalb, bei der eigenen
Haftpflichtversicherung auf eine sogenannte Forderungsausfalldeckung
zu achten.
Schäden, die man anderen zufügt, übernimmt in der Regel die
Haftpflichtversicherung. Laut dem Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. besitzen jedoch 30 Prozent der
deutschen Haushalte keine solche Versicherung. In diesem Fall haftet
der Schadenverursacher mit seinem gesamten Privatvermögen. Bei einem
Rotweinfleck auf der Tischdecke hält sich der Betrag noch in Grenzen.
Handelt es sich jedoch um einen Unfall mit Personenschaden, kann das
für den Verursacher schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Der
Geschädigte aber muss im schlimmsten Fall nicht nur mit den
Unfallfolgen leben, sondern auch die Kosten zum Großteil selbst
tragen.
Haftpflichtversicherung inklusive Forderungsausfalldeckung
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten
Versicherungen überhaupt. Sie umfasst Personen-, Sach- sowie
gegebenenfalls auch Vermögensschäden. Experten empfehlen eine
Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. René Conrad,
Experte für Haftpflichtversicherungen bei AXA: „Moderne Verträge
beinhalten zudem eine sogenannte Forderungsausfalldeckung. Sie
springt ein, wenn der Schadenverursacher keine eigene
Haftpflichtversicherung hat und die finanziellen Mittel nicht
aufbringen kann, um den Schaden zu begleichen.“ AXA zum Beispiel
übernimmt den entstandenen Eigenschaden bis zur maximalen
Versicherungssumme von zehn Millionen Euro, so als wäre der
Verursacher selbst dort versichert – und das ohne Mehrbeitrag.
Conrad: „Besonders bei älteren Versicherungen lohnt sich ein Blick in
die eigenen Unterlagen. Denn häufig sind heute umfassendere
Leistungen zum gleichen Beitrag zu haben.“
Bildmaterial zur Pressemitteilung können Journalisten kostenfrei
herunterladen unter www.AXA.de/Bildmaterial_Haftpflicht Abdruck
honorarfrei bei Quellenangabe „AXA“.
Pressekontakt:
Jessica Voß
Tel.: 0 22 1 / 1 48 – 3 13 74
Fax: 0 22 1 / 1 48 – 3 00 44
E-Mail: jessica.voss@axa.de
Internet: www.AXA.de/presse