Viele Website-Betreiber glauben, dass sie eine pauschale Haftung für Hyperlinks ausschließen können: –Mit Verweis auf das Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 (Az. 312 O 85/98) distanziere ich mich vom Inhalt verlinkter Seiten–.
Doch dieser Disclaimer bewirkt genau das Gegenteil: Im Fall des Falles nämlich beweist er, dass der Website-Betreiber seiner Aufsichtspflicht eben nicht hinreichend nachgekommen ist. Hinzu kommt: Der BGH hat höchstrichterlich entschieden, dass das Setzen von Deep-Links strafbar sein kann. Rechtsanwalt Oliver Langner erklärt, in welchen Fällen Website-Betreiber für das Verlinken auf andere Webseiten haften und wie man dem vorbeugen kann.
Haftung für das Setzen von Links? Welche rechtlichen Folgen das Setzen von Hyperlinks haben kann – http://www.akademie.de/wissen/haftung-links-deeplinks-lg-hamburg-bgh
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