Hahn Rechtsanwälte / Hahn Rechtsanwälte: Zwei positive Urteile zu DG-Fonds 26 verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Landgericht Heilbronn und Landgericht Koblenz verurteilen beratende Banken zu
Schadensersatz
Bremen, 1. Juli 2010. Am 24. Juni 2010 haben erneut zwei Landgerichte
DG-Fonds-Anlegern Schadensersatz zugesprochen. Das Landgericht Heilbronn (6 O
451/09 Hg) sowie das Landgericht Koblenz (3 O 473/09) gaben den klagenden
Anlegern Recht. Beide hatten sich 1990 an der DG Immobilien-Anlagegesellschaft
Nr. 26 „Wachstumsfonds Ost“ Heinz Liebherr Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
beteiligt. Die Urteile wurden von Hahn Rechtsanwälte (hrp) erstritten.
Das Landgericht Heilbronn verurteilte die Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG zu
Schadensersatz in Höhe von 22.381,08 Euro zuzüglich Zinsen, weil sie ihren
Pflichten aus dem Beratungsvertrag nicht nachgekommen sei. Dazu gehöre auch die
Offenlegung der Vermittlungsprovisionen, auf die im Prospekt nur unzulänglich
hingewiesen worden sei. Daraus ergäbe sich ein Interessenkonflikt, der die
Gefahr hervorrufe, die Bank könne sich weniger vom Kundeninteresse als von ihrem
Interesse an einer hohen Provision leiten lassen.
Ähnlich urteilte das Landgericht Koblenz, das die Volksbank
Montabaur-Höhr-Grenzhausen eG zu einer Schadensersatzleistung von 7.731,13 Euro
zuzüglich entgangenem Gewinn seit 1990 verurteilte. Auch hier ging das Gericht
davon aus, dass die Provisionszahlung pflichtwidrig verschwiegen worden ist.
„Die Gerichte sprechen gerade in letzter Zeit vermehrt Schadensersatz wegen
nicht erfolgter Offenlegung von Provisionszahlungen zu“, so die Fachanwältin für
Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Petra Brockmann von hrp. Diese Argumentation
lasse sich auf sämtliche DG-Fonds anwenden, so dass sich auch Anleger anderer
Fonds auf diese Rechtsprechung stützen könnten. Zu DG-Fonds und anderen
Anlageformen bietet die Kanzlei am 5. und 19. Juli Informationstage in ihrer
neuen Stuttgarter Niederlassung, Königstrasse 26, an.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
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28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
[HUG#1428890]
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Hahn Rechtsanwälte
Marcusallee 38 Bremen Deutschland
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Source: Hahn Rechtsanwälte via Thomson Reuters ONE