Gemeinsame Sondersitzungen von Deutschem Bundestag 
und Französischer Nationalversammlung zum 55. Jahrestag 
Élysée-Vertrages
   Zum 55. Jahrestag des Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrags 
(„Élysée-Vertrag“) am 22. Januar 2018 sollen in Sondersitzungen der 
beiden Parlamente ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, 
SPD, B90/Die Grünen und FDP verabschiedet werden. Hierzu erklären der
außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen 
Hardt, und der Vorsitzende der deutsch-französischen 
Parlamentariergruppe, Andreas Jung:
   „Der Deutsche Bundestag und die Französische Nationalversammlung 
wollen zum 55. Jahrestag des Deutsch-Französischen 
Freundschaftsvertrags („Élysée-Vertrag“) am 22. Januar 2018 ein 
starkes Bekenntnis zur deutsch-französischen Freundschaft abgeben: In
einem gemeinsamen Antrag sollen die beiden Regierungen aufgefordert 
werden, einen neuen „Élysée-Vertrag“ zu erarbeiten und die 
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Die Resolution ist
zugleich Handlungsauftrag an die Regierungen und Impuls für die 
Zivilgesellschaft in Frankreich und Deutschland. Zudem soll erstmals 
ein „Deutsch-Französisches Parlamentsabkommen“ geschlossen werden.
   Es ist geplant, dass am Vormittag des 22. Januar 2018 in Berlin 
der Bundestag zusammentritt und am Nachmittag in Paris die Assemblée 
Nationale. Bei den Sitzungen soll jeweils eine Delegation aus dem 
anderen Parlament vertreten sein. Im Bundestag ist François de Rugy 
als Präsident der Nationalversammlung als Redner vorgesehen und in 
Paris Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble.
   Im Auftrag unserer Fraktion haben wir mit Vertretern der 
Fraktionen SPD, B90/Die GRÜNEN und FDP und in Abstimmung mit 
französischen Abgeordneten einen gemeinsamen Text erarbeitet. Damit 
zielt die Initiative auf eine breite Mehrheit im Bundestag und in der
Nationalversammlung. Der Text hat folgenden Wortlaut: –Ein erneuerter
„Élysée-Vertrag“ soll auf den Freundschaftsvertrag von 1963 aufbauen 
und unserer Partnerschaft neue Dynamik verleihen. Dabei geht es um 
die bilaterale Zusammenarbeit genauso wie um unsere gemeinsame Rolle 
zur Stärkung der Europäischen Union und deren Handlungsfähigkeit.–
   Das „Deutsch-Französische Parlaments-Abkommen“ soll von einer 
bilateralen Arbeitsgruppe vorbereitet und im kommenden Jahr besiegelt
werden. Damit soll die Zusammenarbeit der beiden Parlamente weiter 
intensiviert und entscheidend ausgebaut werden. Dazu sollen etwa 
Verfahren entwickelt werden, die eine gemeinsame Positionierung zu 
europäischen Fragen ermöglichen. Eine enge inhaltliche Abstimmung 
soll auch durch gemeinsame Sitzungen der Fachausschüsse gewährleistet
werden.
   Konkrete Verbesserungen sollen für die Menschen in den 
Grenzregionen erreicht werden. Dazu sollen die Eurodistrikte gestärkt
und gemeinsame Projekte umgesetzt werden. So wird ein 
grenzüberschreitender Ausbau der Energienetze genauso gefordert wie 
eine deutsch-französische Infrastruktur für Elektromobilität oder 
deutsch-französische Berufsschulzentren. Die „Eurodistrikte“ sollen 
als grenzüberschreitende Regionen echte Kompetenzen erhalten. Damit 
soll ihnen der oft mühsame Weg über Paris, Berlin oder die jeweiligen
Landeshauptstädte erspart werden.“
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