Hausratversicherung: Wichtige Tipps für Mieter

Wer eine Wohnung mietet, bekommt einen Mietvertrag, in dem die Nettomiete und die Nebenkosten aufgeführt sind. Nicht selten ist es die Praxis, dass vom Vermieter zahlreiche Punkte in die Nebenkosten mit einfließen, auf die der Mieter nicht immer Einfluss hat. Viele Vermieter möchten ihr Eigentum gut schützen. Die Kosten für eine Gebäudeversicherung können auf die einzelnen Mieter umgelegt werden, nicht jedoch eine Hausratversicherung, die der Vermieter z. B. für alle Parteien abschließt. Dagegen kann sich der Mieter wehren.

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Gleich zwei Punkte sprechen auch subjektiv dafür, sich gegen diese Praxis zu wehren. In der Regel hat in einem solchen Fall der Mieter nicht die Gewissheit, ob der Vermieter auch tatsächlich eine günstige Hausratversicherung abgeschlossen hat. Wohlmöglich werden unnötige Kosten produziert, gegen die der Mieter zu Recht vorgehen kann.

Auch ist es sinnvoll, dem Mieter die Wahl seiner Hausratversicherung selbst zu überlassen, denn diese sollte auch den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Manche Tarife bieten nicht immer die Leistung, die vom Versicherungsnehmer tatsächlich gewünscht wird wie z. B. der Einschluss von Überspannungsschäden oder Fahrraddiebstahl. Letztendlich kann rechtlich betrachtet auch kein Mieter zum Abschluss einer Hausratversicherung gezwungen werden. Allerdings muss man sich auch im Klaren sein, welche Kosten auf einen zukommen, wenn im Schadensfall tatsächlich keine Hausratversicherung existiert.

In einem Mehrfamilienhaus wird renoviert. Neue Wohnungstüren werden angebraucht, die alten Metallrahmen der Fenster gegen Kunststoffrahmen ausgetauscht. Die Fassade bekommt einen neuen Farbton und das Dach wird saniert. Soweit so gut. Alle Mieter freuen sich über die Aufwertung des Hauses. Die Gerüstbauer rücken an und das Haus wird eingerüstet. Was hier aber die wenigsten Versicherten wissen: Durch diese Umstände kommt es zu einer Gefahrenerhöhung, die der Versicherung unbedingt mitgeteilt werden muss.

Der Hausratversicherung ist es relativ egal, welche Arbeiten ausgeführt werden. Letztendlich ist aber durch das Gerüst für Einbrecher eine erhebliche Erleichterung bei ihrer „Arbeit“ aufgetreten, indem z. B. höher gelegene Wohnungen ohne weiteres auch von außen erreicht werden können. Daher muss die Hausratversicherung sofort informiert werden, wenn der Vermieter die Maßnahmen ankündigt. Für die Hausratversicherung ist es auch wichtig zu wissen, wie lange die Arbeiten andauern werden und somit eine Gefahrenerhöhung besteht.

Wichtigste Maßnahme bei der Hausratversicherung: Als Mieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sollte man regelmäßig prüfen, ob der Versicherungsschutz noch dem aktuellen Lebensstandard angepasst ist. Vielleicht sind in der Vergangenheit wertvollere Fahrräder beschafft worden oder durch eine Erbschaft befinden sich nun vermehrt Wertgegenstände in der Wohnung. Ein Blick in die Unterlagen der Hausratversicherung ist also immer sinnvoll.

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