In Bauverträgen öffentlicher Auftraggeber mit Auftragnehmern ist die Anwendung der VOB/B verpflichtend. Die VOB/B wird häufig auch für Bauverträge privater Auftraggeber vereinbart, das setzt allerdings voraus, dass die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen wurde. Fehlt eine Vereinbarung zwischen den Parteien bzgl. der VOB, so gilt nach den Vorschriften des BGB der Werkvertrag.
Im HDT-Seminar Nachträge, Abrechnung und Mängelhaftung nach VOB/B am 17.-18. März 2015 und 09.-10. Juni 2015 in Essen bietet Herr RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln, Auftraggebern und Auftragnehmern eine intensive Schulung zur VOB/B: Anspruchsvoraussetzungen von Nachträgen für Einheits- und Pauschalpreisverträge und die Voraussetzungen der Wirksamkeit von AGB (ZVB; BVB) werden praxisgerecht dargestellt und diskutiert. Den Regeln zur Klärung von Abwicklungsproblemen bei der Bauleistungsabnahme gilt dabei besondere Aufmerksamkeit wie auch der Vorgehensweise zur Abrechnung der Vergütung bei Mängeln.
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
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