Seit 1984 begehen wir am 15. März den
Weltverbrauchertag. An diesem Tag erinnern weltweit
Verbraucherorganisationen an grundlegende Verbraucherrechte, ziehen
kritisch Bilanz und stellen Forderungen. Dieses Jahr setzen sich die
Organisationen besonders für faire Finanzdienstleistungen ein. Dazu
erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
„In Deutschland hat die christlich-liberale Bundesregierung schon
vorgelegt: Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und
Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes wird der
Anlegerschutz deutlich gestärkt. In der Krise hatte sich gezeigt,
dass Anleger über die von ihnen erworbenen Wertpapiere nicht
ausreichend informiert waren. Ab dem 1. Juli 2011 muss der Anleger in
einem „Beipackzettel“ kurz und leicht verständlich über die
wesentlichen Merkmale eines Finanzinstrumentes informiert werden.
Außerdem stellt das Gesetz klare Anforderungen an die Sachkunde der
Anlageberater, aber auch an die Führungskräfte von Finanzinstituten
und deren Überwachung.
Doch es gibt noch viel zu tun: Nach wie vor ist der sogenannte
graue Kapitalmarkt mit seinen 80.000 freien Beratern ein großes
Problem. Um eine effektivere Kontrolle zu ermöglichen, ist derzeit
ein Gesetzentwurf in der Abstimmung. Wie bei den Bankberatern sind
wir auch hier drei Kernzielen verpflichtet: Erstens müssen
Finanzprodukte für Verbraucher klar verständlich und geeignet sein.
Zweitens muss vor dem Verkauf eine Beratung mit dem Ziel stattfinden,
die für den Kunden beste Lösung zu finden. Drittens darf kein Produkt
auf den Finanzmärkten künftig ungeregelt bleiben.“
Hintergrund:
Der Weltverbrauchertag geht den ehemaligen US-Präsidenten John F.
Kennedy zurück, der am 15. März 1962 vor dem amerikanischen Kongress
erstmalig vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte. Diese
sind:
– das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte
– das Recht auf umfassende Information
– das Recht auf freie Wahl
– das Recht, gehört zu werden
Diese Grundrechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen 1985 und 1999 noch einmal erweitert um:
– das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse
– das Recht auf Entschädigung
– das Recht auf Verbraucherbildung
– das Recht auf eine intakte Umwelt
– das Recht auf politische Interessenvertretung
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