Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend eine
Initiative zur verbraucherfreundlichen Ausgestaltung des künftigen
einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs verabschiedet. Hierzu
erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, und der Berichterstatter
für Verbraucherschutz im Europaausschuss, Jürgen Hardt:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für die Beibehaltung
der vertrauten kurzen Kontonummern im Inland sowie für eine
kostenneutrale und unbürokratische Umstellung beim
Lastschriftverfahren ein.
Mit unserer Initiative, zu der inhaltlich vor allem auch der
CSU-Abgeordnete Karl Holmeier entscheidend beigetragen hat, stärken
wir die Rechte der Verbraucher und Bankkunden in Deutschland. Wir
machen klar: Der Vorschlag der EU-Kommission zum europäischen
Zahlungsverkehr entspricht in seiner jetzigen Form nicht den
Vorstellungen des Deutschen Bundestages von
Verbraucherfreundlichkeit.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen betont: Mit dem neuen
SEPA-System darf es keine Nachteile oder Verschlechterungen des
Status quo für die Verbraucher geben. Die Möglichkeit einer
Rücklastschrift muss erhalten bleiben, die Verbraucherrechte dürfen
nicht geschmälert werden, und die Umstellung darf zu keinen höheren
Kosten für die Bürger führen.
Wir geben der Kreditwirtschaft die klare Vorgabe, endlich ihre
Hausaufgaben zu erledigen und die bereits seit langem diskutierte
Einführung der SEPA-Produkte aktiv durch Aufklärungskampagnen zu
begleiten. Die SEPA-Umstellung ist auf das Betreiben der
Kreditwirtschaft zurückzuführen und bringt dieser Kostenvorteile.
Daher dürfen für die Verbraucher keine zusätzlichen Belastungen
entstehen.
Mit Verabschiedung des Entschließungsantrages geben die
Koalitionsfraktionen der Bundesregierung die Marschroute für die
Verhandlungen auf EU-Ebene vor.“
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat am 16. Dezember 2010 einen Vorschlag für
eine Verordnung zur endgültigen Einrichtung eines einheitlichen
Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA – Single Euro Payments Area)
vorgelegt. Die Verordnung zielt darauf ab, für Überweisungen und
Lastschriften in Euro innerhalb der EU einheitliche Standards
festzulegen, die ab einem bestimmten Enddatum gelten sollen. Die
Folge davon ist, dass mit Erreichen dieses Enddatums das bewährte und
kostengünstige deutsche Lastschriftverfahren abgeschaltet wird und
Überweisungen künftig nur noch mit den langen Kontonummern IBAN und
BIC durchgeführt werden können.
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