Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weist
auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am gestrigen Dienstag
geurteilt, dass Suchmaschinen Links löschen müssen, wenn diese gegen
Persönlichkeitsrechte verstoßen. Dazu erklären die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil, und der Berichterstatter für Internetrecht, Ansgar
Heveling:
„Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH, weil sie das Recht auf
Selbstbestimmung über die eigenen Daten stärkt. Der EuGH hat
klargestellt, dass Suchmaschinenbetreiber für die Einträge
verantwortlich sind und sie sich nicht hinter ihren Algorithmen
verstecken dürfen. Das ist ein Meilenstein für den individuellen
Rechtsschutz im Internet. Jetzt müssen aber schnellstmöglich die
gesetzgeberischen Folgerungen aus dem Urteil gezogen werden, damit
die Verbraucher dieses Recht auch tatsächlich durchsetzen können und
keinen langen Rechtsweg gehen müssen.
Das Urteil bedeutet aber kein generelles –Recht auf Vergessen–.
Denn die Verbraucher haben zunächst nur einen Anspruch darauf, dass
Links gelöscht werden, nicht aber die Einträge selbst. Wir setzen uns
deshalb dafür ein, dass dieses Recht auf Vergessen als Teil des
digitalen Ordnungsrahmens gesetzlich konkretisiert wird.“
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