Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die Reform
des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet. Hierzu
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp, und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:
„Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz geben wir den
Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für mehr Transparenz und
Selbstbestimmung in die Hand. Das Gesetz bringt den Verbrauchern
umfassende, schnelle und kostengünstige Informationen auf einfache
Weise:
– umfassend, weil jetzt nicht nur über Lebensmittel und Kosmetika
Auskunft gegeben wird, sondern auch über Spielzeug,
Haushaltsgeräte und technische Verbraucherprodukte;
– schneller, weil wir die Einspruchsmöglichkeiten und
-fristen für Unternehmen einschränken. Hierbei nutzen wir
konsequent die verwaltungsrechtlich vorgesehenen Instrumente zur
Beschleunigung der behördlichen Verfahren und übernehmen seit
Jahren bewährte Regelungen aus dem Umweltinformationsrecht;
– kostengünstiger, weil erstmals alle Anfragen bis 250 Euro
vollständig kostenfrei sind, bei Rechtsverstößen sogar bis 1.000
Euro;
– auf einfache Weise, weil schon eine formlose E-Mail oder ein
Anruf ausreichen, um eine Anfrage zu stellen.
Die Novelle ist ein wichtiges verbraucherschutzpolitisches
Vorhaben der Koalition in dieser Legislaturperiode und ein zentraler
Baustein für eine Kultur der Offenheit. Mit dem neuen VIG werden die
Verbraucher zu Verbündeten der redlich arbeitenden Betriebe. Als
Kontrollinstanz belohnen sie gutes Wirtschaften und strafen
schlechtes ab.“
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