Heil: Honorarberatung richtig stärken – Bürokratie verhindern

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag den Antrag
der SPD zur Honorarberatung diskutiert. Hierzu erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:

„Gerade die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass bei der
Vermittlung von Finanzprodukten oft Provisionen für die Berater und
nicht das Interesse am besten Produkt im Vordergrund stand.

Vertriebs- und Anreizsysteme müssen sich jedoch klar der
kundengerechten Beratung unterordnen. Natürlich ist eine Provision
ist an sich nichts Verwerfliches, doch darf sie nicht das Hauptmotiv
für eine bestimmte Empfehlung sein. Die Interessen des Kunden müssen
im Mittelpunkt der Beratung stehen, wenn diese wieder Vertrauen in
den Finanzmarkt schöpfen sollen.

Deshalb begrüßt die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag begrüßt
nachdrücklich den Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse
Aigner, die Honorarberatung als gleichberechtigte Alternative zum
Provisionsmodell zu etablieren.

Die SPD greift in ihrem Antrag lediglich seit längerem bestehende
Forderungen der Union und des Verbraucherschutzministeriums auf. Es
freut uns, dass sie zumindest in der Zielrichtung ihres Antrags dem
von uns beschrittenen Weg folgt.

Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Wir wollen drei
unterschiedliche Gruppen von Honorarberatern schaffen, deren
Berufsbild sich an den drei Produktgruppen der Finanzbrache
orientiert. Für Versicherungen existiert bereits der
Versicherungsberater. Entsprechend soll es für Geldanlagen künftig
einen Anlageberater geben, für Darlehen den Darlehensberater. Die SPD
spricht sich jedoch für das Modell eines finanzpolitischen
Universalgelehrten aus, der alle drei Bereiche abdecken soll. Dieses
könnte in der Praxis dazu führen, dass sich die Honorarberatung in
der Breite nicht durchsetzt.

Die SPD legt sich zudem einseitig darauf fest, flächendeckend
Nettoprodukte, also Finanzprodukte, bei denen die Provision schon
heraus gerechnet ist, einzuführen. Gerade in einer Startphase, in der
es schlicht noch nicht genügend Nettoprodukte gibt, könnte eine
Weiterleitung der Provision an den Kunden jedoch das gleiche Ziel
erreichen. Auch die im Antrag geforderte Vergütungsverordnung ist
bürokratischer Ballast und für die Definition eines Berufs schlicht
nicht notwendig.

Zusammenfassend lässt sich zum Antrag der SPD sagen: 90 Prozent
der Forderungen sind aus dem Eckpunktepapier des
Verbraucherschutzministeriums übernommen. Da, wo die SPD eigene
Akzente setzt, verschlimmbessert sie jedoch. Sie legt einer
Honorarberatung mit bürokratischen und gesetzlichen Hürden Steine in
den Weg.“

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