Am gestrigen Donnerstag wurde in erster Lesung der
Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr diskutiert. Dazu erklärt
die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:
„Schlichtung ist ein sinnvolles Instrument der Streitbeilegung und
es entlastet die Gerichte. In den letzten Jahren haben sich
Schlichtungsstellen in vielen Branchen bewährt.
Bei Flugreisen kommt es vor, dass Flüge annulliert werden oder
sich verspäten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt wird.
In diesen Fällen haben Fluggäste Ansprüche gegen die
Fluggesellschaften und erwarten eine Möglichkeit, diese Ansprüche zu
kanalisieren. Mit dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr sorgen
wir dafür, dass der Fluggast sich an eine Schlichtungsstelle wenden
kann, um seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen.
Die Bundesregierung konnte in Gesprächen mit den Verbänden der
deutschen und der ausländischen Fluggesellschaften eine Einigung auf
eine freiwillige Teilnahme an einer Schlichtung erreichen. Innerhalb
der zweijährigen Evaluierungsphase ist dies kostenlos. Sollten in
dieser Phase überwiegend Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht
bestanden haben, kann die Schlichtungsstelle eine Gebühr von 20 Euro
von dem Fluggast verlangen. Diese wird zurückgezahlt, wenn der
Anspruch begründet war. Das ist eine sinnvolle Regelung, denn sie
schützt die Unternehmen vor Überlastung, stellt aber keine
Zugangsbarriere für den Verbraucher dar.
Der Verbraucher hat mit der Schlichtungsstelle eine gute
Möglichkeit, seinem Recht, sofern begründet, kostenfrei und schnell
Geltung zu verschaffen.“
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