Hinweisbeschluss – Jetzt müssen die Vermittler haften

Flop mit einer Fondsanlage. Außergewöhnlich hohe Verwaltungskosten, ein Agio von 5 Prozent zuzüglich weiteren Verwaltungsgebühren und eine jährlich Rendite von nur 3 Prozent. Die Vermittler erzählten ihren Kunden die hohen Verwaltungsgebühren könnten sie sich auf der Lohnsteuerkarte als Vorabwerbungskosten eintragen lassen, dadurch würde sich das zu versteuernde Einkommen monatlich spürbar verringern, es bliebe somit mehr Netto in der Lohntüte. Die Finanzämter erkannten die Verwaltungskosten des Fonds aber nicht als Werbungskosten an. Die Finanzvermittler hätten frühzeitig erkennen können, das die versprochenen Steuererleichterungen zu keinem Zeitpunkt gewährt würden. Bislang versteckten sich die Vermittler stets hinter ihrer Vertriebsfirma. Vollstreckungsversuche gegen die Vertriebsfirma liefen bislang ins Leere.

Bislang hatten die Anleger kaum Erfolg, wenn sie ihr Geld zurückverlangten. Die Vermittler hätten doch nur nur für das Anlageunternehmen gehandelt und hätten doch die Kunden gar nicht als selbständige Vermittler beraten. Mit dieser Ausrede kamen bislang Tausende Vermittler recht erfolgreich vor Gerichten durch, wenn geprellte Anleger die vermittelten Gelder zurückverlangten. Jetzt hat ein Rechtsanwalt vor dem Oberlandesgericht einen Hinweisbeschluss erstritten, demzufolge kein Vermittler mehr frei von Haftungsansprüchen ist, wie er dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mitteilte. Bei künftigen Regress-Forderungen kommt es gar nicht mehr darauf an, ob sie die Anleger .. Mehr erfahren Sie in der Exclusiv-Meldung beim Finanznachrichtendienst GoMoPa.net

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