Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Höft & Wessel AG wurden heute die Kapitalmaßnahmen beschlossen, die den Einstieg eines Investors ermöglichen. Zunächst wurde die Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 5 zu 1 und dann die Kapitalerhöhung im Verhältnis 1 zu 5 unter Gewährung des Bezugsrechts für Altaktionäre beschlossen. Des Weiteren beschloss die Hauptversammlung eine Satzungsänderung, die die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf drei Personen festlegt. Damit stimmte die Hauptversammlung sämtlichen Beschlüssvorschlägen der Gesellschaft zu, wie sie in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind.
Mit der Kapitalerhöhung kann die Gesellschaft bis zu EUR 8,5 Mio. frisches Kapital von einem langfristig orientierten Investor erhalten und damit die Refinanzierung und bilanzielle Sanierung abschließen.
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